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Autor Thema: Unterschied EV/Privatinsolvenz  (Gelesen 5159 mal)

habenichts

  • Gast
Unterschied EV/Privatinsolvenz
« am: 23. November 2006, 19:25:42 »

hallo,

ich habe mal eine frage zum unterschied zwischen privatinsolvenz und der EV.

ich habe etwa € 17.500,00 schulden. ich lebe von € 345,00 im monat und bin somit nicht in der lage ausreichend hohe raten zur tilgung zu zahlen. arbeit ist nicht in aussicht.

nun habe ich eine vorladung zur abgabe der EV.

was mache ich am besten? die EV abgeben oder lieber ein insolvenzverfahren mit anschließender restschuldbefreiung eröffnen lassen?

was genau sind die unterschiede? schließt das eine das andere aus, also könnte ich z.b. die EV abgeben und dann auch noch die privatinsolvenz hinterher?

ich bitte um rasche hilfe, da der termin für die EV nächste woche ist. würde ich ein insolvenzverfahren überhaupt noch eröffnet bekommen in der kurzen zeit? wie lange dauert das?

danke


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ThoFa

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Unterschied EV/Privatinsolvenz
« Antwort #1 am: 23. November 2006, 20:19:02 »

Hallo,

die EV ist lediglich dafür da, dass die Gläubiger Auskünfte über Ihre Vermögensverhältnisse erhalten und wissen wo sie vollstrecken können.

Die Insolvenz ist dafür da, dass die Verbindlichkeiten in einen sogenannten Gesamtvollstreckungsverfahren reguliert werden. Ihr Vermögen wird verwertet, Sie müssen für die nächsten sechs Jahre Ihr pfändbares Vermögen abgeben und erhalten dafür im Gegenzug die Restschuldbefreiung.

Die Abgabe der EV ist für die Insolvenz unerheblich, Sie können also im Anschluss noch ein Verfahren machen.

Das Insolvenzverfahren werden Sie bis nächste Woche nicht eröffnet bekommen, da Sie vermutlich nicht selbständig waren, müssen Sie zuerst einen außergerichtlichen Vergleich versuchen. Dessen Scheitern muss von einer anerkannten Stelle/einer anerkannten Person bestätigt werden und erst dann können Sie das Insolvenzverfahren beantragen.

MfG

ThoFa
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habenichts

  • Gast
Unterschied EV/Privatinsolvenz
« Antwort #2 am: 23. November 2006, 21:19:09 »

hallo,

danke erstmal für die wirklich schnelle antwort.

ich war/bin selbständig gewesen. d.h. ich habe versucht durch selbständige arbeit wieder auf einen grünen zweig zu kommen.

meine schulden sind aber schon lange vor meiner selbständigkeit entstanden und reine privatschulden. ich hatte mich im oktober 2005, nach jahrelanger arbeitslosigkeit (hartz4 empfänger) selbstständig gemacht und € 345,00 + € 172,50 existenzgründungszuschuss bekommen. ich hatte mir das ganze allerdings etwas anders vorgestellt, als es dann tatsächlich gelaufen ist. der existenzgründungszuschuss ging hauptsächlich zum leben drauf.

ich muss nun leider mangels aufträgen mein gewerbe morgen abmelden, da mir vom arbeitsamt nach erfolglosen 12 monaten, der existenzgründungszuschuss nicht weiter bewilligt wird. die € 345,00 wurden mir ebenfalls gekürzt und es sollen ab dezember nur noch € 168,00 an mich gezahlt werden.( da meine selbständigkeit ja noch besteht, musste ich eine fiktive selbsteinschätzung abgegeben, die ich mit € 4.800,00 p.a bezifferte) daraus resultieren nun die neuen zahlen.

das bedeutet, dass ich morgen früh zuerst mein gewerbe abmelden werde und danach direkt zum arbeitsamt gehe und mich arbeitslos melde.

mit meinem hauptgläubiger ( €12.500,00 ) habe ich bereits vor etwa 10 monaten einen außergerichtlichen vergleich gemacht.leider habe keine möglichkeit meine vereinbarung aufrecht zu erhalten und die raten zu zahlen.  was daraus wird weiss ich nicht. ich weiss nicht mal wie ich nächsten monat meinen kühlschrank voll bekomme.

die pistole bekomme ich nun wegen € 380,00 auf die brust gesetzt. es waren € 480,00, aber eine rate habe ich letzten monat bezahlt, da mir ein bekannter € 100,00 geliehen hat. der gläubiger akzeptiert keine raten unter € 100,00, so dass ich nun nächste woche die EV abgegeben soll. die beautragte anwaltskanzlei sagte ich solle mich an den gerichtsvollzieher wenden und dieser sagte ich solle mich an die anwälte wenden. wer von denen unsinn erzählt weiss ich nicht. leider habe ich von rechtlichen dingen in dieser hinsicht überhaupt keine ahnung.

da ich in den vergangenen jahren immer alles grundsätzlich falsch gemacht habe, will ich wenigsten einmal eine richtige entscheidung treffen. ich fände es halt mehr als bedauerlich, wenn ich am montag die EV unterschreibe und mir dann gesagt wird, dass eine privatinsolvenz der bessere weg gewesen wäre.

falls diese angaben etwas ändern, bedanke ich mich schonmal im voraus für hilfe.

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ThoFa

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Unterschied EV/Privatinsolvenz
« Antwort #3 am: 23. November 2006, 21:32:26 »

Hallo,

solange Sie noch selbständig sind, können Sie auch ein Regelinsolvenzverfahren beantragen.

An Ihrer Stelle würde ich aber zunächst mal die Ev abgeben, wie gesagt, diese ist nicht schädlich für einen späteren Insolvenzantrag.
Kommen Sie erstmal zur Ruhe, bei Ihnen ist sowieso nichts zu pfänden. Später überlegen Sie sich dann, ob die Insolvenz der richtige Weg ist oder nicht.

MfG

ThoFa  
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habenichts

  • Gast
Unterschied EV/Privatinsolvenz
« Antwort #4 am: 23. November 2006, 22:28:22 »

hallo,

ich bedanke mich herzlich für ihre wirklich sehr schnelle hilfe.

es tut gut, dass es noch einige menschen gibt, die anderen helfen in dieser \"wüste\".

gott segne sie.
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