Hallo Sash85,
erstmal willkommen hier im Forum.
Ja, es ist in der Tat so einfach. Auch, wenn man es vorher nicht glauben mag. Die Entscheidung, in PI zu gehen, fällt oftmals schwer, aber ich kann aus eigener Erfahrung sagen: Nachdem ich den Entschluß gefaßt hatte in Regelinsolvenz zu gehen, konnte ich endlich wieder leben.
Will heißen: sobald der Antrag auf Insolvenz (in Ihrem Falle wohl Privatinsolvenz = PI) gestellt wurde und das Verfahren vom zuständigen Insolvenzgericht eröffnet wurde, haben Sie Ruhe vor diversen Mahnschreiben oder den berüchtigten gelben Umschlägen. Sobald das Verfahren eröffnet wurde, darf von keinem Gläubiger mehr gepfändet werden.
Eine "Nullung" ist ein sog. Nullplan. Bedeutet eine Einigung mit den Gläubigern, wo Sie nichts zahlen können, weil einfach kein Vermögen vorhanden ist. Ihr Anwalt hat recht, die meisten Gläuniger werden ablehnen, aber mit dem Versuch des Nullplans haben Sie die gesetzliche Voraussetzung für die Beantragung einer Privatinsolvenz geschaffen (dies gilt als Einigungsversuch).
Die aktuelle Pfändungstabelle finden Sie hier:
http://www.pleite-was-nun.info/Sections-sop-viewarticle-artid-48.htmlAlso, keine großen Sorgen machen, von Ihrem Nettogehalt kann definitif nichts gepfändet werden. Sie haben sogar noch Spielraum für einen zusätzlichen Nebenverdienst.
An Ihrer Stelle würde ich die Stellen, mit denen Sie Ratenvereinbarungen getroffen haben, darüber informieren, daß Sie aufgrund der veränderten wirtschaftlichen Situation (Kind) die Ratenvereinbarung nicht einhalten können. Ich würde die Zahlungen SOFORT einstellen und einen Antrag auf Privatinsolvenz stellen, wenn Ihr Anwalt dann soweit ist.
Und nochmal: Ja, es ist so einfach, wenn man sich an die Regeln hält. Das eigentliche Insolvenzverfahren dauert 6 - 18 Monate, je nachdem ob man Immobilien oder sonstige Vermögenswerte hat, die verwertbar sind. Wenn das bei Ihnen nicht der Fall ist, rechnen Sie mit ca. 6 - 10 Monate, bis Sie in die sog. Wohlverhaltensperiode (WVP) kommen. Diese dauert 6 Jahre ab Eröffnung der Insolvenz. In dieser Zeit dürfen Sie keine neuen Schulden machen, die Sie nicht bedienen können. Wenn Sie während dieser Zeit nicht auffallen, sprich Ihren Verbindlichkeiten regelmäßig nachkommen, werden Ihnen Ihre Schulden nach Ablauf der WVP erlassen und Sie sind wieder schuldenfrei.
Und dann beginnt ein neues Leben! Wäre doch toll, oder??
