Und wieder mal ein Fall mit einer Frage an die Experten hier:
Folgende Situation. Wie einige ja hier ggf. schon gelesen haben, habe ich den Antrag auf PI letzte Woche gestellt und reche damit, dass der Verfahren in den folgenden Wochen eröffnet wird.
Da mich meine Ex-Frau damals mit allem hat alleine sitzen lassen und sie zwar in mind. 3 der Verträge Gesamtschuldnerisch haftbar ist, sie aber so schlau war und hat sich schnell von dem Neuen schwängern lassen und nun einen auf Harz4 macht, ist bei ihr nix mehr zu holen, selbst wenn sie irgendwann arbeiten gegen würde, wäre ihr Einkommen kaum der Rede wert, was gepfändet wird. Demnach sitze ich allein auf diesen Schulden, von knapp 150.000 Eur.
Auf meiner Liste stehen insgesamt 11 Gläubiger, von denen sich laut Tabelle im Antrag bisher erst 6 von 11 gemeldet haben.
Seit Anfang 2013 gilt ja ein neues Insolvenzgesetz, welches ja Vorteile aber auch Nachteile hat.
Ich weiß u.a., dass in diesem neuen Gesetz die Möglichkeit geschaffen wird die RSB bereits nach 5 Jahren zu bekommen (normaler Weg), ebenso nach 3 Jahren, wenn man nach 3 Jahren mehr als 25% der gesamten Schuldensumme aufgebracht hat. Das mit 3 Jahren ist zwar sehr schön und gut, hat aber den kleinen Haken, dass sich dann ja 3 Jahre rein gar nichts an der zu zahlenden Summe (Pfändung) ändern darf. Also selbst wenn meine Frau und ich plötzlich ein Kind bekommen, würde ja der Pfändungsbetrag fallen, da unterhaltspflichtig 2 Personen usw..
Meine Frage ist aber nun eher: hat jemand von Ihnen schon ggf. neue Zahlen irgendwo gelesen, die ja aller Aussicht nach ab Juli 2013 kommen werden ?. Da wird es ja wieder eine neue Pfändungstabelle geben. Oder kennt sonst jemand irgendwelche Infos, die ggf. nützlich sind ?.
Mein Gedanke ist nämlich folgender. Ich habe zum einem durch mein rel. hohes Einkommen ein hohen Pfändungsbetrag. Der liegt aller Aussicht ab dem Zeitpunkt wo der TH ins Spiel kommt, bei ca. 640 Euro/Monat (bei einer unterh. Person, nach Abzug der privaten KV für uns beide). Dazu bekomme ich aber einmal im Jahr noch ein 13tes Gehalt als Weihnachtsgeld (davon bleiben mir ja "nur" 500 Euro) und ebenso ein mind. 14tes Gehalt, da einmal im Jahr ein Bonus des Unternehmens ausgeschüttet wird (an alle Mitarbeiter), welcher mind. einem Bruttogehalt, meist aber mehr entspricht.
Mein Gedanke ist nun, dass ich ja nicht nur mit den rel. hohen monatlichen Pfändungen, sondern auch mit dem Weihnachtsgeld und dem erwähnten Bonus pro Jahr eine sehr hohe "Abtragung" schaffe. Rechne ich mal so: 12x641 Euro = 7692 Euro, zzgl. dem pfändbaren Teil vom Weihnachtsgeld von ungefähr: 3500 Euro (1x im Jahr), zzgl. dem Bonus von ca. 4000 Euro (1x im Jahr). Macht zusammen derzeit mind. 15192 Euro im Jahr an "Leistung" für den TH/Gläubigern.
1) Was passiert mit den Gläubigern die ich zwar genannt habe und auch erfasst wurden, aber sich beim Amtsgericht nicht melden ?, wie oben erwähnt sind es ja derzeit 5 Gläubiger. Bedeutet das, dass wenn die 5 Gläubiger sich gar nicht (mehr) melden und nach x Jahren die RSB kommt, auch die gesamte Schuldensumme niedrieger ist ?.
2) Kann es evtl. sogar sein, dass wenn die sich nicht (mehr) melden, ich durch meine erwähnten hohen Zahlungen im Jahr an den TH sogar in diese 3 Jahres-Frist kommt und ggf. schon nach 3 Jahren RSB anmelden kann ?.