Guten Tag liebes Forum,
wie verhält es sich, wenn man krankheitsbedingt während eines laufenden Verfahrens (warte seit 2,5 Jahren auf die WVP - es heisst, zwei Gläubiger müssten den Ausfall noch beziffern und der nächste Bericht des Treuhänders stünde erst zum 19.10.2012 an) einen Job kündigen möchte?
Ich fehle sehr oft krankheitsbedingt auf der Arbeit (oft monatelang, z.T. durch Reha und Klinikaufenthalt). Ich merke, dass ich den Job gesundheitlich nicht mehr schaffe, möchte eine Auszeit nehmen und im nächsten Jahr eine Ausbildung beginnen, da ich ungelernt bin. Der Arbeitgeber würde von sich aus nicht kündigen, soweit ich das beurteilen kann. Es gab auch keine Abmahnungen, Fehlzeitengespräche usw.
Es würde also auf einen Aufhebungsvertrag hinauslaufen.
Bekomme ich dann eine Sperre von der Arge in bezug auf ALG I?
Kann mir später die RSB versagt werden, weil ich die Erwerbsobliegenheit nicht erfüllt habe?
Wie sollte ich das Ganze am geschicktesten angehen, um keine Nachteile zu haben?
Danke.
Auf keinen Fall selbst kündigen!!!!!!!!!!!
Das ist in Bezug auf ALG I und ALG II "tödlich".
Zu 100% erst mal eine Sperre. Man muß dann beweisen, warum man das gemacht hat. Das wir aber ein schwerer Gang. Das muß man sich nicht wirklich antun.
Wenn Ihr Arbeitgeber Sie kündigt, aus denen von Ihnen genannten Gründen, ist das ganz was anderes.
Auch wenn Ihnen ihre Arbeit nicht gefällt, gar Krank macht, nie selbst Kündigen. Ich habe das selbst mal vor gehabt, weil ich Tage hatte, an denen ich 12, 13, bis 18 Std. gearbeitet habe. Das habe ich mit der Arbeitsagentur besprochen. Aber der Arbeitgeber hat mich dann gekündigt, weil ich nicht mehr bereit war diesen Arbeitseinsatz, auf Kosten meiner Gesundheit weiter zu machen.
Auch andere Kollegen wollten nicht mehr, Der Krankenstand war entsprechend. Dieser Cholerische Chef drohte sogar, alle zu entlassen und diese mit 1€-Jober zu ersetzen.
Ich wollte nur noch den Gesetzlich zugelassenen Zeitrahmen arbeiten. Das fand der irgendwie "S c h e i ß e" .
Erst mit der Arbeitsagentur und/oder der ARGE sprechen. Eventuell gibt es ja noch andere Möglichkeiten, eine Ausbildung zu machen. Aber mit einer "Auszeit" sieht es nicht gut aus.
In der Insolvenz und im Unterhalt, ist man gehalten, alles was in seinen Körperlichen und geistigen Möglichkleiten steht, zu machen, um die Gläubiger und die Unterhaltsberechtigten zu bedienen. Das heist aber nicht, das man sich nach allen Regeln der Kunst, quer legen muß, koste es was es wolle.
Die eigene Gesundheit hat immer Vorfahrt.
Gruß
Nix mit Inkasso