Ja, warum nach dem Insolvenzantrag fragen???
Ich habe ja gefragt, zwar nicht hier, sondern bei meinem Berater. Der meinte, es wäre dumm gewesen damals den Kaufvertrag selber zu unterschreiben. :-[ Hatte damals rein organisatorische Gründe, an Inso haben wir nicht gedacht. Jetzt, kurz vor dem Insolvenzantrag könnte man nichts mehr machen. Das wäre ein Täuschungsversuch, (oder so ähnlich), dieses war für mich ja auch nachvollziehbar. Also habe ich nichts weiter unternommen, letzten Endes ist man ja auf Hinweise und Informationen angewiesen...
Da meine Frau bislang höchstens 1000 € abgezahlt hat, ist der Schuldbetrag noch ca. 8200 €.
Bislang brauchte sie kaum was zurückzahlen, weil sie nur so wenig eigenes EK hatte, soll aber nicht heißen, das die Schwiegereltern es nicht nötig hätten und mal so eben darauf verzichten würden.
Eine wichtige Frage wäre ausserdem, ob der IV dies so überhaupt anerkennen würde. Abgesehen von der Quittung, nach der meine Frau das Auto bezahlt hat, existiert ja kein Nachweis darüber. Eventuell noch der Überweisungsbeleg, vom Konto der Schwiegereltern auf das Konto meiner Frau. Das wäre noch zu prüfen.
Erkennt der IV das Zugriffsrecht meiner Schwiegereltern dann überhaupt so an?
Aber, die Kosten des Insolvenzverfahrens müssten doch auch aus meinem Pfändungsbetrag bezahlt werden können, oder? So müsste das Auto nicht zwangsläufig veräußert werden.
Wie schon geäußert, benötige ich das Auto für meine Arbeit. Wie soll ich denn bitte Bereitschaft machen oder zum Kunden rausfahren? Der Firma geht es sowieso nicht grade blendend und Entlassungen stehen u. U. an.
Dann bin ich mit Inso und ohne Auto nicht grade der Topkandidat für eine weitere Beschäftigung... :'(
Zählt das denn überhaupt nicht?
Das kann doch wohl kaum im Interesse des IVs und der Gläubiger sein, oder?
Danke und Grüße,
Snoopy