Hallo Clear Brain.
danke für Deine Antwort.
Frage 1 hat sich somit erledigt, ich werde wohl dann beim Insogericht persönlich vorstellig werden.
Meine IV anzuschreiben spare ich mir, da ich auf meine letzte email bis heute keine Antwort erhielt.
Zu Frage 2 vorab : einen Anwalt kann ich mir aufgrund meiner finanziellen Verhältnisse eben nicht leisten.
Ob ich Beratungshilfe für diesen Fall erhalten würde wage ich zu bezweifeln, werde es aber auf jeden Fall versuchen.
Zu Deinen Fragen : ich versuche es kurz und knapp zu halten.
Großvater verstarb und vermachte Vermächtnis (!) (ein Gemeinschaftsobjekt an 4 Personen inklusive mich und ein Einzelobjekt an jeder der 4 Personen inklusive mich)
Dieses habe ich angenommen.
Es wurde jedoch bis heute (aus Gründen die jetzt zu weit führen würden) noch nicht ÜBERTRAGEN.
Sprich die ERBIN (Frau des Großvaters) ist und bleibt bis zur Übertragung Eigentümerin.
Testamentsvollstrecker ist zwischengeschaltet und z.B. Mieteinnahmen der Vermächtnisobjekte laufen auf ein „geschütztes“ Konto.
Da ich eben noch nicht Eigentümer bin gibt es z.T. Schwierigkeiten mit Auskunftsrechten und eben besagten Vorfall wo ich der Meinung bin die Erbin hätte die Mängel im Sinne des Vermächtnisnehmers beheben müssen.
In dem Moment wo ich das Vermächtnis übertragen lasse (sprich Erbin werde) muss ich selbstverständlich auch alle Pflichten übernehmen.
Da das eine Objekt leer steht werden mir mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Neuschulden entstehen.
M.E. nach hat meine erste IV „geschludert“ denn da hätte man noch „eingreifen „ können.
Wie gesagt – Geld für einen Antwalt habe ich nicht (denn die berechnen in der Regel nach Streitwert und der ist bei dem Vermächtnis zumindest auf dem Papier nicht wenig), werde mich dann aber wohl doch noch einmal näher mit dem Rechtspfleger unterhalten müssen….
Der Fall ist in der Tat sehr verzwickt und komplex
Lieben Gruß
small