Ich habe mein Konto als P-Konto belassen, und keine Nachteile dadurch.
An mein Geld komme ich jeden Monat von der ersten Sekunde. Erhöhte Gebühren habe ich keine.
Hier und da liest man zwei Stellungnahmen:
1. P-Konto während der Insolvenz unbedingt einrichten/belassen.
Auffallend: Allen voran favorisieren Kunden von "Abzocker" Banken diese Vorgehensweise. Weil diese Banken wohl anscheinend gerne alles Geld sperren, trotz Freigabe!
2. P-Konto auf keinen Fall während der Insolvenz einrichten/belassen.
Auffallend: Auch hier favoriesieren diese These auch wieder Kunden von "Abzocker" Banken. Weil diese Banken wohl je nach Laune das Konto Monat für Monat zwei-drei Tage prüfen ob der Schutzbetrag überschritten ist, obwohl KEINE Pfändung vorliegt!
Ich kann da nur aus eigener Erfahrung sprechen:
Weder das P-Konto noch die Insolvenz und auch die Kombination aus beiden wirkt sich bei mir nicht negativ aus!
Ich hatte und habe keine höheren Gebüren als andere Kunden.
Ich komme jeden Monat an mein Geld, ab der Sekunde wo es da ist.
Vielleicht hat da jemand anders eine nähere Info für dich.
Meine Meinung:
Nein, kein P-Konto (hätte das dabei schreiben sollen, damit es klarer wird was ich sagen möchte)
Du bist vor Pfändungen deiner Insolvenzgläubiger seit Verfahrenseröffnung geschützt. Deine Bank hat die Freigabe(bald) deines Treuhänders und somit die Gewissheit das alle Gelder, die bei dir eingehen, die Gelder sind die dir, nach Pfändung des Einkommens durch den TH, zustehen.
Somit besteht für die Bank keine Veranlassung mehr Gelder zu sperren.
Auch Pfändungen von Insolvenzgläubigern (!!neue Schulden ausgeschloßen!!) dürfen seit Verfahrenseröffnung nicht mehr ausgeführt werden.
Es gibt jetzt nur noch zwei Varianten wann jemand an dein Geld auf deinem Konto ran kann:
1. Im laufenden Verfahren:
Du sparst Gelder an und bildest somit Vermögen auf einem Konto. Der TH, und nur der, kann an die Gelder und diese vereinnahmen besser gesagt der Masse zufügen.
In der Wohlverhaltensphase (WVP) kannst du aber wieder Gelder ansparen/Vermögen bilden. Da kann auch der TH nicht mehr dran! Der hat in der WVP nur noch zugriff auf die pfandbaren Beträge aus Einkommen und die Hälfte eines Erbes(Schenkung an Stelle dessen)- vereinfacht, in kurzform-.
2. Neue Gläubiger:
Solltest du neue Schulden und somit Gläubiger haben können diese eine Pfändung vornehmen.
Ich weis jetzt aber nicht genau ob das für die gesammten sechs Jahre gilt oder nur für die WVP.
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Edit
Werde in Kürze, wenn ich wieder Zeit habe, mein Konto auch zurückwandeln.
Damit das Konto wieder normal ist und die Schufa, für mich persöhnlich, bis auf den Score und den Insovermerk wieder relativ normal ausschaut.
Für mich persöhnlich eine rein psychiche Sache.