Die Gründe für die Sperrung seitnes der Bank sind, so die Aussage des Stellv. Fil.Leiters:
"Das ist bei uns intern so geregelt und da können wir auch keine Kompromisse machen, unsere Rechtsanwälte haben dies so zum Gesetz gemacht".
Ich weiß echt nicht mehr weiter !
Ja ich weiß leider auch nicht mehr weiter, weil dummerweise die gestellten Fragen nicht beantwortet wurden.
Diese könnten aber Licht ins Dunkel bringen.
1. Wurde ein Insolvenzantrag durch einen Gläubiger gestellt und dann erst danach ein Eigenantrag ?
2. Wurde lediglich ein Gutachter bestellt oder ein vorläufiger Treuhänder ? Was stand genau im Gerichtsbeschluss ?
Es ist nämlich nach BGH-Urteil vom 12.07.2007, IX ZB 82/03 möglich analog §§ 21,22 InsO einen vorläufigen Treuhänder zu bestellen, der die Aufgaben des Gutachters wahrnimmt und unter Umständen auch Sicherungsrechte wahrzunehmen hat. Genaueres ist dem Gerichtsbeschluss zu entnehmen, der dem Schuldner sicher zugestellt worden ist. Spätestens nach Kontaktaufnahme des vorläufigen Treuhänders.
3. Bestehen bei der Bank Schulden ? Ein Kontokorrent oder Dispo ?
4. Wurde das Konto seitens der Bank gekündigt ? Oder wurde der Kontokorrent oder Dispo gekündigt bzw. fällig gestellt oder gestrichen ?
Selbst wenn nur ein Gutachter bestellt wurde, hat dieser sich der Bank gegenüber als solcher vorgestellt und über das bevorstehende Verfahren informiert. Ist mir aber auch schon passiert, dass aufgrund eines internen Vermerks während der Gutachtenphase bei einer Bank die Verfügungsmöglichkeit automatisch gesperrt wurde. Scheint tatsächlich so von Banken gehandhabt zu werden. Konnte ich aber telefonisch klären und ist meiner Meinung nach bei einem reinen Guthabenkonto so auch nicht zulässig. Zu einer Kündigung aus wichtigem Grund wären Sie nach ihren AGB aber zumindest berechtigt, wenn sich die Vermögensverhältnisse deutlich verschlechtert haben. Auch kann bei den Banken lediglich Kredite gekündigt oder Teile der Geschäftsbeziehung aufgekündigt werden.
Davon ist bei einem Eigenantrag allerdings auch auszugehen, zumindest von der Verschlechterung der Vermögenslage.