Hallo
Verbrauchinsolvenz IK in Zahlen
(Beispiel) Es ging hierbei um Forderungen in der Höhe von ca.30.000 die in der Tabelle nach § 38 Inso bei IG eingetragen sind.
Die Gerichtskosten werden nach dem Gerichtskostengestz ermittelt (Anlage 1 zu § 3 Abs. 2) GKG / Gebührentatbestände 2310 ff. + 15,00 je Gläubiger etc ????.)..
Das Gericht bekommt für das Eröffnungsverfahren 0,5 Gebühren (mind.150 € bei Gläubigerantrag) und für die Durchführung des Insolvenzverfahrens sollte 2,5 Gebühr angesetzt sein (3,0 bei Gläubigerantrag )leider wird lieber 3.0 von Schuldner bei Abschlussrechnung angewendet. Ermäßigung könnte auch geben (siehe lfd. Nrn. 2310 ff. Anlage 1 zu § 3 II GKG).aber die werden oft von IG vergessen.
Eröffungsverfahren :
0,5 Gebühr nach 2310 Kostenverzeichnis GKG (mindestens 12,50 EUR) daneben Auslagen für Zustellungen und Ablichtungen.
Durchführung des Insolvenzverfahrens 3,0 Gebühr nach 2330 Kostenverzeichnis GKG (sollte einfach 2,5 Gebühr)
Im Privatinsolvenzverfahren betragen die durchschnittlichen Gerichtskosten ca.1.700 bis 2.500 Euro Die Frage wird von mir sehr oft gestellt leider keine Antwort ??????????
Die Vergütung des Treuhänders wird nach dem Wert der Insolvenzmasse berechnet, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Der Treuhänder erhält in der Regel 15% von gepfändete Insolvenzmasse + Betrag an Auslagen pauschale ist 15% von Netto Vergütung. Die Vergütung soll in der Regel mindestens 600,- Euro betragen. Besondere Kosten, die dem Verwalter im Einzelfall, z.B. durch Reisen, tatsächlich entstehen, sind als Auslagen zu erstatten. Der Verwalter kann nach seiner Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschalbetrag fordern, der im ersten Jahr 15% danach 10% der gesetzlichen Vergütung, höchstens jedoch 250,– Euro je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit beträgt. Zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen wird, der vom Insolvenzverwalter an FA zu zahlenden 19 % Umsatzsteuer auch von Insolvenzmasse abgezogen
Abschnitt I
1)Schlussverteilung zugestimmt. 2)Schriftliches Verfahren gem. § 5 II Inso angeordnet für folgende Verfahrensabschnitte.
3)Schlusstermin gemäß § 197 Inso
Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen, Anhörung der Insolvenzgläubiger und des Treuhänders zum Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung.
Angenommen für dem Zeitraum, das 10.000,00 € zu Insolvenzmasse geflossen sind, es wird folgendes berechnet.
1) TH Vergütung 15% von gepfändete Insolvenzmasse = 1.500,00 €
+ 19% Umsatzsteuer = 285,00 € die werden von TH an FA abgeführt = 285,00 €
2) Betrag an TH Auslagen pauschale sind 15% von TH Vergütung (1.500 €) = 225,00 €
+ 19% Umsatzsteuer = 42,75 € die werden von TH an FA abgeführt = 42,75 €
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Gesamte TH Vergütungskosten Kosten in offen Verfahren = 2.052,75 €
Dazu kommen noch die Gerichtskosten nach dem Gerichtskostengesetz von 12. März 2004. (von10.000 Masse €) = 588,00 €
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Gesamte Verfahrenkosten bis Schlussverteilung und Schlusstermin = 2.640,75 €
Die 2.640,75 € werden von 10.000,00 € Insolvenzmasse abgezogen - Rückstellung für Verfahrens Kosten bis Verfahrensende (ca. 400,00 € bis 600,00 € ) je nach dem, wie IG entscheidet, und der Rest wird von TH prozentuell an Gläubiger verteilt, die in der Tabelle nach § 38 Inso bei IG eingetragen sind. Gläubiger mit höhere Forderungen erhalten mehr Geld.
Abschnitt II WHP
Der Treuhänder erhält
1) von den ersten 25.000 Euro 5 %
2) von dem Mehrbetrag bis 50.000 Euro 3 % und
3) von dem darüber hinausgehenden Betrag 1% Die min. Vergütung beträgt mindestens aber 100,00 € jährlich + 19 % Umsatzsteuer = 119,00 € für jedes Jahr der Tätigkeit des Treuhänders. Hat er die durch Abtretung eingehenden Beträge an mehr als 5 Gläubiger verteilt, so erhöht sich diese Vergütung je 5 Gläubiger um 50 Euro.
5% von 20.000 € = 1.000,00 €
+ 19% Umsatzsteuer = 190,00 €
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WHP TH Kosten = 1.190,00 €
nach dem Gerichtskostengesetz von 12. März 2004.(von 20.000 Masse €) = 864,00 €
Gerichtskosten 558 € + 864 € = 1.422 €+ 19% Mwst = 270,18 € = 1.692,18 €
Gesamte Inso Kosten eine Verbrauchinsolvenz IK bei abgezahlten Schulden von 30.000 € werden = 4.934,93 € die der Schuldner noch zu zahlen hat.
mfg wollter001