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Autor Thema: Lohnsteuer und Insolvenz  (Gelesen 7862 mal)

wuschel1

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Lohnsteuer und Insolvenz
« am: 10. September 2008, 09:09:42 »

Hallo
ich habe da mal eine Frage und ein kleines Problem

2006 habe ich den weg zur schuldnerberatung gefunden, nach einiger zeit, vielen fragen wenig antworten bekam ich anfang februar den dicken fragenkatalog. da ich nichts falsch machen wollte bin ich zur SB um mir helfen zu lassen. hat auch einigermassen gekappt. da ich ein paar tage vorher die steuerkarte wiederbekam habe ich mal nachgefragt wie das aussieht.
man erklärte mir das wenn ich das geld vom finanzamt vor eröffnung des verfahrens zurückbekommen würde es nich an den treuhänder ausgezahlt werden müsste. ausserdem würde bis zum ende der inso jeder steuerausgleich angerechnet, bzw dem treuhänder überwiesen.

im februar 2007 habe ich meinen lohnsteuerjahresausgleich gemacht, ende februar wurde der antrag auf inso gestellt und im may eröffnet. im märz bekam ich das geld wieder, was ich in gutem glauben auch für einige anschaffungen ausgegeben habe.

im juni wurde mir mein treuhänder zugeteilt.
der sagte mir dann das nur den ersten steuerausgleich in die masse fliest, die kanzlei, weil sie ja nicht viel geld für solche arbeit bekommt,
sich 2 steuererstattungen einbehält.
da war ich das erste mal etwas unsicher...der eine hüh der andere hot....

der treuhänder sagte mir dann anfang diesen jahres das der schuldnerberater wohl keine ahnung hatte, nicht diet eröffnung sondern die antragstellung bei gericht ist massgebend. ich soll ihm jetzt die lohnsteuer von 2006 (ca 700 euro)  auf einmal überweisen sonst würde die restschuldbefreiung wohl nichts werden. ich habe ihm jetzt wiederholt mitgeteilt das ich bei 1150 euro nicht in der lage bin ihm das auf einmal zu zahlen, habe ihm ratenzahlung angeboten. dieses überliest er regelmässig. jetzt hat er mir eine letzte frist gesetzt (allerdingst ohne zeitangabe). das gericht habe ich auch schon angeschrieben, die haben das an den treuhänder weitergeleitet.
was kann ich jetzt machen um aus dieser vertrackten angelegenheit rauszukommen, die mir der schuldnerberater eingebrockt hat.

auch würde es mich interessieren ob es irrgendwo eine gesetzessammlung für privatinsolvenz gibt.
vielen dank im vorraus für eure hilfe
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paps

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Re: Lohnsteuer und Insolvenz
« Antwort #1 am: 10. September 2008, 21:06:19 »

Sie sollten ihre SB das ausbaden lassen.

Aus meiner Sicht ist die Erstrattung erst mal nicht vordergründig Masse zugehörig
 
Zitat von: InsO § 35
Begriff der Insolvenzmasse
(1) Das Insolvenzverfahren erfaßt das gesamte Vermögen, das dem Schuldner zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt (Insolvenzmasse).

Dem entgegen steht eine mögliche Falschaussage bezüglich der zu erwartenden Steuererstattung im Insolvenzantrag
und der möglicherweise gewährten Kostenstundung.
Zitat von: InsO § 290
Versagung der Restschuldbefreiung
In dem Beschluß ist die Restschuldbefreiung zu versagen, wenn dies im Schlußtermin von einem Insolvenzgläubiger beantragt worden ist und wenn
...
2.  der Schuldner in den letzten drei Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag vorsätzlich oder grob fahrlässig schriftlich unrichtige oder unvollständige Angaben über seine wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht hat, um einen Kredit zu erhalten, Leistungen aus öffentlichen Mitteln zu beziehen oder Leistungen an öffentliche Kassen zu vermeiden,
 ...
 4.  der Schuldner im letzten Jahr vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag vorsätzlich oder grob fahrlässig die Befriedigung der Insolvenzgläubiger dadurch beeinträchtigt hat, daß er unangemessene Verbindlichkeiten begründet oder Vermögen verschwendet oder ohne Aussicht auf eine Besserung seiner wirtschaftlichen Lage die Eröffnung des Insolvenzverfahrens verzögert hat,
5.  der Schuldner während des Insolvenzverfahrens Auskunfts- oder Mitwirkungspflichten nach diesem Gesetz vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat oder
6.  der Schuldner in den nach § 305 Abs. 1 Nr. 3 vorzulegenden Verzeichnissen seines Vermögens und seines Einkommens, seiner Gläubiger und der gegen ihn gerichteten Forderungen vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat.

Ich gebe ihnen Recht, dass der zeitlich Ablauf durch die SB äußerst ungünstig gestaltet wurde.

Anderer seits, wäre schneller eröffnet worden, wäre die Erstattung auch zur Masse gegangen.

Da Sie eine Fristsetzung ohne Frist haben,  :gruebel:
könnten Sie entweder auf Verbrauch des Geldes plädieren und beziehen sich auf den §35, da die SB geraten hat, erst mal Essen und notwendige Kleidung zu kaufen.

Oder Sie zahlen einfach raten im verträglichen Umfang. Dazu dem Gericht mitteilen, dass Sie nur ...Euro zahlen können und parallel dazu die erste rate überweisen.
 
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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wuschel1

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Re: Lohnsteuer und Insolvenz
« Antwort #2 am: 10. September 2008, 21:33:00 »

Ich danke erst mal für die antwort,

ich denke ich werde dem gericht mitteilen das ich monatlich erstmal 25 euro überweise. ist nicht viel aber ein guter wille.

ratenzahlung habe ich dem treuhänder auch angeboten, darauf ist er garnicht eingegangen, er steht weiter auf seinem standpunkt, das geld muss sofort in voller höhe überwiesen werden sonst "lassen sie diese letzte frist wiederum ungenutzt verstreichen, müssen sie mit der versagung der restschuldbefreiung rechnen"

noch eine kurze frage hatte ich oben auch schon angesprochen:
der treuhänder sagte mir dann das der ersten steuerausgleich in die masse fliest (also die 700) , 2 steuererstattungen behält die kanzlei für sich und die danch kommenden erstattungen wären für mich. wenn ich ihre ausführung richtig verstehe (§35) betrügt die kanzlei damit eigendlich die gläubiger wenn sie 2 erstattungen für sich behält und 3 an mich gehen.  :ironie:

lg
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paps

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Re: Lohnsteuer und Insolvenz
« Antwort #3 am: 10. September 2008, 21:37:04 »

nur für die Zeit des Verfahrens geht die Erstattung an den TH.
Der im übrigen diese nicht für sich behält, sondern daraus die Kosten des verfahrens und seine Kosten zu bestreiten hat und der Rest geht an die Gläubiger.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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ThoFa

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Re: Lohnsteuer und Insolvenz
« Antwort #4 am: 10. September 2008, 22:00:55 »

Hallo,

der TH irrt da natürlich. Die Frage ist wofür das Geld denn überhaupt ausgegeben wurde ?

Ich ehe die RSB nich im geringsten in Gefahr. Die Drohung des TH halte ich schon fast für eine Nötigung.

MfG

ThoFa
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wuschel1

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Re: Lohnsteuer und Insolvenz
« Antwort #5 am: 11. September 2008, 09:56:36 »

das geld habe ich z.b für einen neuen monitor (alte hatte bye bye gesagt) nen paar klamotten, schuhe, und einen neuen bodenbelaf (alte war 10 jahre) tisch und stuhl ausgegeben und etwas weggelgt. ende letzten jahres musste ich leider an die kleine reserve da mein rechner kaputt war.

im überigen hat der treuhänder gesagt die kanzlei läst sich zwei steuererklärung abtreten.
aber wir hatten am anfang eh starprobleme, bekamm nach einem halben jahr eine schreiben von ihm das ich gefälligst meine lohnabrechnung vorbeizubringen habe.
sonst zitat
"vorsoglich weise ich darau hin, dass ich gehalten bin, das gericht von ihrer fehlenden mitwirkung in kenntnis setzen, sollte diese frist ungenutzt verstreichen. dieses kann in letzter konsequenz die versagung der restsch.. zur folge haben" zitat ende
worauf ich ihn angrufen habe und mal nachgefragt habe wie oft man das musss, ja alle 3 monate, na prima das ich das auch erfahre.
och dann muss ich wohl vergessen haben ihnen das  zu sagen.

bekommt man eigendlich ein schreiben vom gericht das das  insolvenzverfahren beendet ist  und die  wohlverhaltensperiode beginnt? (verfahren wurde ja am 22.05.07 eröffnet.)
mfg wuschel
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wuschel1

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Re: Lohnsteuer und Insolvenz
« Antwort #6 am: 05. Oktober 2008, 14:32:39 »

Hallöchen
Zuerst mal eine Frage
bekommt man eigendlich ein schreiben vom gericht das das  insolvenzverfahren beendet ist  und die  wohlverhaltensperiode beginnt? (verfahren wurde ja am 22.05.07 eröffnet.)

Dann zum Thema.
Wenn ich das alles so richtig versteh, hat der SB mich lt InsO § 35 richtig beraten. ( das dem Schuldner zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens gehört)

Mein Verfahren ist beim AG Hagen am im May 2007 eröffnet worden.
Der TR bezieht sich  auf Zitat "eine ständige rechtssprechung des LG Essen"
schönen tag noch
und danke

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wuschel1

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Re: Lohnsteuer und Insolvenz
« Antwort #7 am: 31. März 2009, 19:32:48 »

hallo

hier die neusten ergebnisse zu meiner lohnsteuer.

heute erhielt ich vom gerich einen brief mit anhang des TH

"......teile ich mit, dass die schuldnerin trotz weiterer Aufforderungen (letzte schreiben datiert vom 03.09.2008 auf das ich auch geantwortet habe) keinerlei zahlung auf die zu unrecht vereinnahmte steuererstattung geleistet hat.
ich rege daher an, die tundung der verfahrenskosten aufzuheben"

wie soll das jetzt weitergehen. der TH pocht auf das urteil des gerichtes Essen.

lg
wuschel1
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paps

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Re: Lohnsteuer und Insolvenz
« Antwort #8 am: 31. März 2009, 19:58:36 »

Das Gericht hat Sie zur Stellungnahme aufgefordert, diese ist jetzt auch dringend geraten.

Teilen Sie dem gericht mit, dass Sie bereits Raten angeboten ahben, bisher aber noch immer auf die Antwort des Th warten.
Gleichfalls sollten Sie mitteilen, dass das ganze auf einer Aussage der SB beruht, die ihnen den Verbleib zugesagt hattte, da vor Eröffnung.
Ev können Sie auch noch das eine oder andere Argument aus dem Tread einbauen.

Was würde eine Aufhebung der Stundung bedeuten.

Sind bisher keine Gelder zur Masse gezogen, müßten Sie die Kosten (etwa 1500) sofort zahlen, damit das Verfahren weiter geht.

 
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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