Er selbst ist in dieser Eigenschaft gegenüber dem FA verantwortlich. Das dann bei Masseverbindlichkeiten evtl. dann auch noch eine persönliche Haftung geltend machen will.
Und gerade unter diesem Aspekt halten Sie es für sinnvoll, dass der Schuldner die Steuererklärung selber ausfüllt?
Wss dann auch rechtfertigt, dass der IV/TH mehr und dezidiertere Angaben haben will als der Steuerberater und auch eine Bestätigung, dass dieses oder jenes, was relevant sein könnte, halt nicht vorliegt.
Und diese dezidierteren Angaben erhalten Sie dadurch, dass der Schuldner seine Erklärung selber erstellt?
Das geschieht ja, wenn sämtliche Formulare übersendet werden und der Schuldner zu allen Punkten Stellung nehmen soll.
Zu allen Punkten? In allen Formularen? Haben Sie so ein Formular schon mal angeschaut? Oder erwarten Sie ernsthaft, dass so ein Arbeitnehmer z.B. zu der Frage Stellung nimmt, ob er im VAZ einen Wohnsitz in Belgien hatte? Und was für Formulare verschicken Sie da überhaupt? Alle, die relevant sein könnten?
Wenn der Schuldner sich wirklich alle Steuerforumulare anguckt und dann Stellung nimmt
Wenn der Schuldner nicht gerade ein Steuerberater ist, dann wird die Stellungnahme zu allen Steuerformularen i.d.R. so ausfallen, dass er sagt, er hätte in den meisten Fällen keine Ahnung, was das alles überhaupt bedeuten soll.
Nehmen wir nur das Beispiel Werbungskosten - Entfernungspauschalen. Im Formular würde der Schuldner in die Kästchen jeweils die Entfernungskilometer, Adresse des Arbeitsgebers, Zeitraum des Einsatzes, Arbeitstage je Woche und Urlaubs- und Krankheitstage eintragen. Teilt er dies dem IV/TH gesondert mit, dann muss er daraus einen Text basteln.
Das, was in diese Kästchen eingetragen wird, ist in der Regel die Zusammenfassung von Daten aus diversen Belegen. Da macht es durchaus einen Unterschied, ob ich persönlich prüfen muß, ob und was ich ansetzen kann, das zusammenrechne und eintrage, oder ob ich alle Belege, die ich für relevant halte zusammepacke und an den verantwortlichen IV schicke. Auf dass dieser seines Amtes walte.
BTW: Wenn der Schuldner die Kästchen ausfüllt, woher wissen Sie, ob das alles so stimmt? Im Lichte Ihrer enormen Haftungsrisiken? Prüfen Sie die Erklärung anhand aller Belege und rechnen das nach. Da könnte es vermutlich doch weniger aufwendig sein, wenn Sie die Kästchen gleich selber ausfüllen.