Hallo, Danke für die Antworten, so ganz kapiere ich nicht alles.
Im Gesell.vertr. steht bei dem § über das Ausscheiden eines Gesell. z.B. wg Insolvenz, keine Frist. Es gibr auch keinen Hinweis, wie zu verfahren wäre.
In der Zeitenfoge war es so, dass uns der Koplementär im April 2008 firstlos kündigte, dann mit der finanzierenden Bank Verhandlungen aufnahm, diese dann im Juli zustimmt,uns dann im August die Kredite kündigte, wir daraufhin Anfang Oktober den Insol. antrag stellten,eröffnet am 06.01.2009,
Anfang Nov. der Komplementär starb, dessen Erbe die Erbschaft ausschlugen und am 1.3.2009 die Insolvenz über die KG eröffnet wurde. Der Hotelbetrieb dann aus der Insol. für 1,1Mio€ verkauft wurde.
Jetzt sagt das FA QB, da es keine Erben gäbe, müßte es sich an uns als Kommandisten halten, um die Steuern einzutreiben.
Eine Überprüfung der haftungsinanspruchnahme durch FA QLB fand nicht statt!
Das HR konnte nicht gpflegt werde, da der Komplementär ja verstarb...
Von daher die Frage, ob wir aufgrund unserer Insolvenz fristlos Anfang Jan. 2009 aus der KG ausschieden und damit vor dem Veräußerungsgewinn.
- Weitere Frage, zu welchem Zeitpunkt wurden die stillen Reserven aufgedeckt, erst mit der Inso. der KG oder schon davor und wären damit u.U. zur Tabelle gehörig?
- Könnte es sein, dass dadurch dass der Veräußerungsgewinn nicht zu unserer Masse geflossen ist, er deshalb eine Insol.forderung ist?
- Von einem Aufgabegewinn ist im Steuerbeschei keine Rede
Danke für Eure tatkräftige Mitarbeit und liebe Grüße Ukli