Hallo...
ich habe folgendes Problem:
Seit einem Jahr versuche ich mich mit meinem 4 Gläubigern zu einigen.
Summe: ca. 25.000,00 EUR
(Hauptgläubiger rund 20.000,00 EUR und die anderen 3 zusammen rund 5.000,00 EUR)
Gläubigeranzahl: 4
Mit langem hin und her ist nun der Stand folgender:
Der größte Gläubiger hat nun endlich dem gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan zugestimmt und auch zwei der 3 übrigen Gläubigern hat dem ganzen ebenfalls zugestimmt. Der 4. Gläubiger hat nun die Versagung der Restschuldbefreiung gefordert, da ich damals aus purer Verzweiflung keine Angaben zu vorherigen Krediten gemacht habe. Ich muss dazu sagen das es sich bei dieser Schuldsumme um eine relativ kleine Summe handelt im Vergleich zum Rest. Nun habe ich schriftlich eine Stellungnahme geschrieben und warte nun seit mehr als 6 Wochen. Ich habe heute beim Gericht angerufen und dort wurde mir gesagt das sich der Richter wohl noch nicht um den Fall gekümmert hat aber sie stark bezweifelt das es zu einem Ersetzungsantrag kommt, da ich diese Angaben damals nicht gemacht habe und es hierbei um´s Prinzip gehen würde.
Fakt ist:
Ich werde die Schulden vor den 72 Monaten bezahlen. Dies steht auch im Plan. Bin nun am überlegen ob ich den Antrag zurückziehen soll und die kleinen Gläubiger bediene und den großen Gläubiger weiterhin pfänden lasse. Die Inso ist ja noch nicht eröffnet und der Antrag ruht bis jetzt noch. Ausserdem ist der Gesamtbetrag zahlbar für mich, lediglich waren damals die Raten einfach zu hoch gesetzt, so kam alles ins Rollen.
A) Ist dies überhaupt möglich ?
B) Was wäre die sinnvollere und bessere Variante um eine PI zu vermeiden?
Ich wäre euch sehr dankbar wenn verwendbare Hilfestellung zustande kommen.
Beste Grüße