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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Möchte unbedingt die Insolvenz abbrechen!  (Gelesen 16044 mal)

KSC

  • Gast
Re: Möchte unbedingt die Insolvenz abbrechen!
« Antwort #20 am: 26. Februar 2010, 14:33:34 »

Ich glaube wir reden aneinander vorbei   :cheesy:

Also:

VOR Eröffnung hatte ich circa 40 Gläubiger, mit vielen Forderungen die garnicht erst zulässig sind, sprich Abzocker. Daraufhin habe ich das Regelinsolvenzverfahren angemeldet indem ich nun mehr als 8 Monate befinde. Der Prüfungsstichtag war im Oktober 2009. Eröffnung war im Juni 2009. Es haben 11 Gläubiger ihre Forderungen angemeldet, 29 davon garnicht, weil sie auch wissen, das sie rechtlich damit nicht durch kommen werden.

Muss ich die 11 Gläubiger die Forderungen angemeldet haben, eine Einigung erzielen, oder alle 40, trotz, das sie sich garnicht erst beim Insolvenzverwalter gemeldet haben bzw. NICHT ihre angeblichen Forderungen angemeldet haben bis zum Schlusstermin und der Schlusstermin verstrichen ist, sodass sie nichtmehr anmelden können?
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KSC

  • Gast
Re: Möchte unbedingt die Insolvenz abbrechen!
« Antwort #21 am: 26. Februar 2010, 14:34:19 »

Sie wurden angeschrieben ja! Aber 29 davon haben sich nichtmehr gemeldet, auch auf Aufforderung die Forderung anzumelden, wurde
sie nicht angemeldet
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rookie

  • Gast
Re: Möchte unbedingt die Insolvenz abbrechen!
« Antwort #22 am: 26. Februar 2010, 14:39:05 »

............boah......

Erstmal eines..... GL können noch bis zur Verfahrensaufhebung Forderungen nachmelden...der Schlusstermin hat damit rein gar nix nichts zu tun.
GL müssen dafür nur eine Gebühr entrichten.

ES müssen ALLE angeschrieben werden..........könnte ja sein dass bis zur Verfahrensaufhebung Nachmeldungen kommen...und dann ???

Das ist ja gerade der Knackpunkt dass GL noch Forderungen bis zum Schluss des Verfahrens anmelden können und nicht nur bis zum Schlusstermin....vom Schlusstermin bis zur Aufhebung können theoretisch Jahre vergehen.
« Letzte Änderung: 26. Februar 2010, 14:42:59 von rookie »
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KSC

  • Gast
Re: Möchte unbedingt die Insolvenz abbrechen!
« Antwort #23 am: 26. Februar 2010, 14:41:16 »

Ja, ich meine doch, wenn der Schlusstermin rum ist, und sie keine Forderung mehr anmelden können, was dann ist.
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rookie

  • Gast
Re: Möchte unbedingt die Insolvenz abbrechen!
« Antwort #24 am: 26. Februar 2010, 14:45:05 »

Hallo,

FORDERUNGEN KÖNNEN NOCH BIS KURZ VOR DER AUFHEBUNG IHRES INSOLVENZVERFAHRENS ANGEMELDET WERDEN.......der Schlusstermin hat damit nix zu tun...

Schlusstermin heisst nicht das Schluss mit der Anmelderei ist....nur muss der GL dann dafür eine Art " Strafgebühr" zahlen...ist aber sehr gering.
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KSC

  • Gast
Re: Möchte unbedingt die Insolvenz abbrechen!
« Antwort #25 am: 26. Februar 2010, 14:49:51 »

Ja, das hab ich schon verstanden. Sobald der Schlusstermin aber rum ist, und ich in der Wohlverhaltensphase bin, kann aber kein Gläubiger mehr seine Forderung anmelden hat der Insolvenzverwalter gesagt.
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rookie

  • Gast
Re: Möchte unbedingt die Insolvenz abbrechen!
« Antwort #26 am: 26. Februar 2010, 14:51:40 »

Ihr Verwalter ist ein weiser Mann....... :wink:

Happy Weekend

PS. Aber mit dem Schlusstermin sind Sie nicht automatisch in der WVP....das Bedarf den Aufhebungsbeschluss und die Ankündigung der RSB durch das Gericht...

Also nicht so einfach....
« Letzte Änderung: 26. Februar 2010, 14:54:07 von rookie »
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KSC

  • Gast
Re: Möchte unbedingt die Insolvenz abbrechen!
« Antwort #27 am: 26. Februar 2010, 14:53:45 »

Was soll das jetzt heißen? Wenn das richtig ist was er sagt, wovon ich natürlich als Laie ausgehe, dann kann ich ja einen Vergleich mit den Gläubigern, die bis zur WVP angemeldet haben, realisieren und dann das Verfahren abbrechen? Denn die, die wo die Forderung nicht anmelden haften für den Schaden steht ja dort?!
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KSC

  • Gast
Re: Möchte unbedingt die Insolvenz abbrechen!
« Antwort #28 am: 26. Februar 2010, 14:54:08 »

Ja, ich meine aber wenn ich in der WVP bin, sorry.
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rookie

  • Gast
Re: Möchte unbedingt die Insolvenz abbrechen!
« Antwort #29 am: 26. Februar 2010, 14:55:16 »

Ja, in der WVP ( und nur ab dann )  könnten Sie u.U. einen Vergleich realisieren.
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KSC

  • Gast
Re: Möchte unbedingt die Insolvenz abbrechen!
« Antwort #30 am: 26. Februar 2010, 14:59:49 »

.. und das mit diesen 11 (falls keiner mehr anmeldet) und die anderen haben dann Pech auf gut Deutsch.

hab ichs verstanden? *lach*  :thumbup:
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Feuerwald

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Re: Möchte unbedingt die Insolvenz abbrechen!
« Antwort #31 am: 26. Februar 2010, 22:22:53 »

Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sind m.E. nur im Schlusstermin möglich, nicht darüber hinaus. Wer bis zum Schlusstermin nicht meldet, ist ganz raus. Die Aussage es könne noch nach dem Schlusstermin bis zum Aufhebungsbeschluss wirksam nachgemeldet werden, erachte ich als in der Praxis nicht darstellbar.

Es bedarf m.E. nicht nur einem Vergleich aller festgestellten Insolvenzforderungen. Es bedarf auch der vorzeitigen Erteilung des RSB durch das Gericht! Ratierlich geht das m.E. nicht, da die gestundeten Verfahrenskosten ebenso bereinigt sein müssen und die vorzeitige RSB in der WVP zu erhalten.

Da ohnehin die Bonität durch einleitend es Insolvenzverfahrens über Jahre dahin ist, ist es fraglich, weshalb man das sichere Entschuldungsverfahren auf wage Ratenzahlungen hin platzen lassen will.

Wer so überhaupt kein Interesse daran hat, kann auch den Antrag auf RSB zurückziehen. Dann endet das Insolvenzverfahren vorzeitig  (Wegfall der Stundung -> Einstellung mangels Masse) und alle Gläubiger, also auch die, die nicht zur Tabelle angemeldet haben, können ihr Glück im Wege der Einzelzwangsvollstreckung oder Zahlungsklage versuchen.

Man sollte deshalb nicht Hals über Kopf oder in irgendeiner falschen Vorstellung vom zukünftigen Häuschenkauf diese weitgehende Entscheidung treffen.

Tipp: Bleiben Sie im Verfahren und gut ist es.

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Re: Möchte unbedingt die Insolvenz abbrechen!
« Antwort #32 am: 26. Februar 2010, 22:27:35 »

Drei Fragen an Feuerwald:

1.) Heißt das, dass ich keine Ratenzahlung machen darf?

2.) Muss ich egal ob ich im laufenden Insolvenzverfahren oder schon in der Wohlverhaltensphase bin, alle, auch die die nicht angemeldet haben anschreiben und Vergleiche ausmachen?

3.) Hätte Unterstützung, wenn eine Rate mtl. nicht klappen würde, von meiner Mutter - wie komm ich aus dem Verfahren raus?

Bitte helfen Sie mir  :?
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Feuerwald

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Re: Möchte unbedingt die Insolvenz abbrechen!
« Antwort #33 am: 26. Februar 2010, 22:41:13 »

Denbar: Schlusstermin abwarten. Sehen wer tatsächlich angemeldet hat. Wenn Sie im Schlusstermin die tatsächlich  zur Tabelle angemeldeten Forderungen und die Verfahrenskosten bereinigen, ist im Schlusstermin eine vorzeitige RSB möglich und das Ding findet sein Ende.

Falls Sie das im Schlusstermin nicht hinbekommen, dann ist eine vorzeitige RSB möglich, wenn Sie in der WVP die tatsächlich angemeldeten Forderungen sowie die Verfahrenkosten an den TH bezahlt haben, auch wenn es bspw. 2 – 3 Jahre dauert.

Vergleiche in der WVP erfordert die Zustimmung aller Insolvenzgläubiger gem. Tabelle (die nicht drin stehen, haben Pech). Wenn diese dann erklären, keine Forderungen mehr zu haben und Sie zudem die Verfahrenskosten bereinigt haben, wäre wohlmöglich auch dann eine vorzeitige RSB möglich. Dazu brauchen Sie aber eingehende rechtliche Beratung, damit das nicht schief geht. Die Regel ist das nicht und die InsO sieht das im Grunde nicht vor. Machbar sicherlich.

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Re: Möchte unbedingt die Insolvenz abbrechen!
« Antwort #34 am: 26. Februar 2010, 22:44:20 »

Also muss ich das Geld komplett für die Verfahrens-Insolvenzverwalter Kosten haben und die Kosten für die Vergleiche zusammen, richtig?

Was wäre, wenn ich den Antrag auf Kostenstundung zurücknehme, was kostet mich es dann? (Bin 8 Monate im Verfahren, Schlusstermin war nicht)
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KSC

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Re: Möchte unbedingt die Insolvenz abbrechen!
« Antwort #35 am: 26. Februar 2010, 22:55:57 »

Wissen Sie warum ich das abbrechen möchte?

Ich werde wahrscheinlich mein Leben lang, nichtmehr kreditwürdig sein, keine Wohnung o. Haus finanzieren dürfen. Ich würde mir sehr gerne ein Freizeitgrundstück nach der Insolvenz kaufen (ca. 3000€) für Tierhaltung, wird aber auch nicht möglich sein.  :uneinsichtig:
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Feuerwald

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Re: Möchte unbedingt die Insolvenz abbrechen!
« Antwort #36 am: 27. Februar 2010, 00:15:53 »

Ich werde wahrscheinlich mein Leben lang, nichtmehr kreditwürdig sein,

- ach ich bitte Sie, wer sagt denn sowas?


Ich würde mir sehr gerne ein Freizeitgrundstück nach der Insolvenz kaufen (ca. 3000€) für Tierhaltung, wird aber auch nicht möglich sein.

- Mensch! Wenn Sie schon daran denken sich finanziell helfen zu lassen, um die Verfahrenskosten und die Insolvenzgläubiger mit Vergleich zu bezahlen, dann wäre doch alternativ mit gleicher Summe ein Kauf in der WVP möglich ohne das Ihnen jemand etwas kann. Das RSB-Verfahren läuft dann genüsslich weiter.
 


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KSC

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Re: Möchte unbedingt die Insolvenz abbrechen!
« Antwort #37 am: 27. Februar 2010, 00:28:53 »

Hallo Feuerwald

Wissen Sie, ich bin erst 19. Ok, ich bin damals auch selbst darauf herein gefallen und muss das auch ausbaden. Vorhin erhielt ich eine Email von Akte 2010, sie wollten meine Telefonnummer wegen meines Falles. Die Schulden der Abzocker sind zwar weg, aber ich habe ihnen meine Telefon Nummer gegeben, das keine mehr darauf hereinfallen. Kann auch gerne die Namen der Firmen (die u.a. vom OLG Stuttgart) verurteilt worden sind nennen. Die Kriminalpolizei hat meinen Fall übernommen.

Wissen Sie, ich möchte irgendwann mal ein Haus oder eine Wohnung haben, wer gibt mir denn einen Kredit wenn ich eine Insolvenz hatte? Ganz egal ob es nur 4000€ waren, Insolvenz ist Insolvenz.

Wenn das Verfahren bis 2015 läuft, was passiert danach? Bei den Banken werde ich eine Null sein, steht doch auch im Internet überall das man garnichtsmehr machen darf.

Ein Freizeitgrundstück, kostet 1500 (wenn man Glück hat) oder auch bis zu ca. 3000 Euro, ich würde gerne das Geld ansparen, und es nach dem Verfahren kaufen, aber die werden mir das wieder wegnehmen.

Ich habe keinen, auch keiner von der Familie die mir dabei helfen können, und jeder sagt etwas anderes, ich weiß nicht was richtig
ist.   :uneinsichtig:  :uneinsichtig:  :sad:  :sad:

Wünsche Ihnen ein schönes Wochenende
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Feuerwald

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Re: Möchte unbedingt die Insolvenz abbrechen!
« Antwort #38 am: 27. Februar 2010, 01:00:09 »

und es nach dem Verfahren kaufen, aber die werden mir das wieder wegnehmen.

- unsinn. Nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens (ca. 12 - 18 Monate) können Sie Vermögen erwerben und behalten. Ok, die Bonität (Kreditwürdigkeit) leidet ne Zeit lang. Aber damit kommt man zurecht.

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KSC

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Re: Möchte unbedingt die Insolvenz abbrechen!
« Antwort #39 am: 27. Februar 2010, 01:04:12 »

Mir hat eben jemand vor 5 Minuten bei www.wer-kennt-wen.de geschrieben, das ich wegen Betruges angezeigt werden würde,
wenn ich NACH dem Verfahren ein Grundstück kaufen würde!

Oh man.

1. Wären Sie so lieb und könnten mir einen Link dazu schicken, wegen Neubeschaffung/Sparen? Mein Insolvenzverwalter ist sehr unkoperativ und beantwortet die Fragen nicht.

2. Bin ich nun irgendwann wieder kreditwürdig?

3. Habe von den 4000€ noch eine Forderung gegen einen Dritten, wollte das per Inkasso-Unternehmen einziehen lassen. Wollte damals ein Quad kaufen, habe 1344,70€ überwießen und die sind mit dem Geld abgehauen. Mitte März ist Gerichtsverhandlung. Er meinte das ich das Inkasso-Unternehmen stoppen soll, was ich getan habe, jedoch macht er nichts, das dass Geld wieder zurück kommt.

Ich wäre Ihnen so dankbar wenn Sie mir das noch beantworten könnten  :sad:
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