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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Möchte unbedingt die Insolvenz abbrechen!  (Gelesen 16012 mal)

makro

  • Gast
Re: Möchte unbedingt die Insolvenz abbrechen!
« Antwort #40 am: 27. Februar 2010, 01:33:31 »

http://dejure.org/gesetze/InsO

Hier steht alles!

Natürlich ist man wieder kreditwürdig wenn die RSB erteilt und 3 Jahre später die Einträge aus der schufa sind.

Du musst dich schon entscheiden wem du nun mehr glaubst? Den Experten hier oder irgendwelchen anderen die die immer gleichen Halbwahrheiten verbreiten!
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Dauerstress

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Re: Möchte unbedingt die Insolvenz abbrechen!
« Antwort #41 am: 27. Februar 2010, 09:46:08 »

Hallo KSC,

aus Ihren Beiträgen lese ich eine Menge "Halbwissen" zum Thema Verbraucherinsolvenz. Ich kann Ihnen nur ans Herz legen, sich gründlich beraten zu lassen.

Sicher haben Sie während des Verfahrens und der Wohlverhaltensphase sowie bis zu 3 Jahre darüber eine schlechte Bonität. Aber wo ist das Problem? Wollen Sie in dieser Zeit wieder Schulden machen oder Kredite aufnehmen? Wenn nicht, können Sie sich mit den daraus resultierenden Problemen leicht arrangieren, das haben vor Ihnen schon Tausende geschafft  :wink: Ansonsten ist es, wie schon erwähnt, völlig problemlos möglich, in der Wohlverhaltensperiode anzusparen oder auch z.B. ein Grundstück zu kaufen. Mit Ihrem unpfändbaren Einkommen können Sie ab dann machen, was Sie möchten.
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KSC

  • Gast
Re: Möchte unbedingt die Insolvenz abbrechen!
« Antwort #42 am: 27. Februar 2010, 10:50:34 »

Jeder sagt etwas anderes, da steht leider viel zu viel, was falsch ist im Internet. Das wusste ich nicht das ich das machen kann. Nein, ich möchte nur irgendwann mal ein Haus o. Wohnung finanzieren dürfen

LG KSC
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KSC

  • Gast
Re: Möchte unbedingt die Insolvenz abbrechen!
« Antwort #43 am: 27. Februar 2010, 10:56:13 »

Dauerstress: Meine die Regelinsolvenz
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KSC

  • Gast
Re: Möchte unbedingt die Insolvenz abbrechen!
« Antwort #44 am: 27. Februar 2010, 19:23:42 »

Muss mich korrigieren:

Die gibts sogar schon für 400€ (Zwangsversteigerung)

http://www.zwangsversteigerungen-brd.de/immobilien-suche/zeige/zwangsversteigerungen/bundesland/baden-wuerttemberg

sowas mein ich!

Liebe Grüße
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Dauerstress

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Re: Möchte unbedingt die Insolvenz abbrechen!
« Antwort #45 am: 27. Februar 2010, 21:14:38 »

Korrekt, mein Fehler, hier geht es um eine Regelinsolvenz. Nichts desto trotz kann dies Forum oder können auch andere Internetseiten keine umfassende Beratung ersetzen. Nur das wollte ich anmerken.
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KSC

  • Gast
Re: Möchte unbedingt die Insolvenz abbrechen!
« Antwort #46 am: 27. Februar 2010, 21:38:34 »

Ja, darf man nun sparen? Ich weiß, eine Beratung wäre besser, aber ich habe kein Geld im Moment dafür (Mutter bekommt nur das Kindergeld, ich beziehe kein ALGII o.ä - 0€ Einkommen)
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Feuerwald

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Re: Möchte unbedingt die Insolvenz abbrechen!
« Antwort #47 am: 27. Februar 2010, 21:58:35 »

Ja, darf man nun sparen?

-> können nach Aufhebung des Insolvenzverfahren in der sog. WVP sparen so viel Sie wollen und Vermögen bilden und erwerben.
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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

KSC

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Re: Möchte unbedingt die Insolvenz abbrechen!
« Antwort #48 am: 27. Februar 2010, 22:10:35 »

Das haut mich jetzt glatt um. Bekomme nun von erfahrenen Schuldnerberater o.ä gesagt das ich wirklich sparen darf ohne das mir der Insolvenzverwalter was wegnehmen kann.

Ich hab nurnoch eine letzte Frage:

Kann ich das öffentlich sparen (Sparbuch o. kleines Grundstück kaufen) oder in den Sparstrumpf?

Gestern sagten noch Leute zu mir das ich dann in Haft müsste wegen Betrug.

Super das es so ein Forum gibt, denn sonst hätte ich es abgebrochen deswegen.  :thumbup: :thumbup:
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TomPrivat

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Re: Möchte unbedingt die Insolvenz abbrechen!
« Antwort #49 am: 28. Februar 2010, 08:06:13 »

Ob man das Gesparte auf nem Konto legen kann ohne Probleme :gruebel:
Wenn es ja auf nem Konto liegt, ist es ja "quasi" frei für jedermann.
Ich für meinen Teil leg mir das angesparte lieber unters Kopfkissen, was keiner weiß, macht keinem heiß.
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rookie

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Re: Möchte unbedingt die Insolvenz abbrechen!
« Antwort #50 am: 02. März 2010, 14:49:45 »

@ KSC

was haben Sie denn für einen Schuldnerberater der sowas nicht weiss  ?

Wenn Sie auf dem Konto für die Gläubiger ansparen wollen kein Thema.....solls ja auch geben

« Letzte Änderung: 02. März 2010, 14:54:31 von rookie »
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KSC

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Brief vom IV (Freizeitgrundstück/Sparen)
« Antwort #51 am: 05. März 2010, 14:30:24 »

Sehr geehrter Herr XY,

bezugnehmend auf oben genannte Mail rege ich an, ein etwaiges Freizeitgrundstück erst nach Aufhebung des Verfahrens zu kaufen.

Heißt das jetzt nach dem gesamten Verfahren oder heißt das, dass ich warten soll, bis das Insolvenzverfahren vorbei ist und die WVP da ist?

Bezüglich einer Einstellung des Insolvenzverfahrens mit Zustimmung der Gläubiger verweise ich auf §213 InsO. Ein etwaiger Antrag ist von Ihnen beim Insolvenzgericht zu stellen.

(1) Das Insolvenzverfahren ist auf Antrag des Schuldners einzustellen, wenn er nach Ablauf der Anmeldefrist die Zustimmung aller Insolvenzgläubiger beibringt, die Forderungen angemeldet haben. Bei Gläubigern, deren Forderungen vom Schuldner oder vom Insolvenzverwalter bestritten werden, und bei absonderungsberechtigten Gläubigern entscheidet das Insolvenzgericht nach freiem Ermessen, inwieweit es einer Zustimmung dieser Gläubiger oder einer Sicherheitsleistung gegenüber ihnen bedarf.

-> Heißt das in der WVP alle Leute, die ANGEMELDET haben, und der Rest ist dann weg?

-> Wie ist das nochmal mit den Verfahrens/Insolvenzverwalter Kosten bekomme ich die Restschuldbefreiung erst nach ich alles bezahlt habe oder gleich und ich kann sie per Raten abstottern? (Hab die Kosten stunden lassen)
« Letzte Änderung: 05. März 2010, 14:41:53 von KSC »
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Dauerstress

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Re: Möchte unbedingt die Insolvenz abbrechen!
« Antwort #52 am: 05. März 2010, 15:18:55 »

Damit der Überblick nicht völlig verloren geht, habe ich mir erlaubt, Ihre Fragen an den passenden Thread anzuhängen. Daraus ergibt sich auch gleich die Antwort auf Ihre erste Frage:


Ja, darf man nun sparen?

-> können nach Aufhebung des Insolvenzverfahren in der sog. WVP sparen so viel Sie wollen und Vermögen bilden und erwerben.

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