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Autor Thema: Nach der Insoeröffnung wieder gemeinsam Veranlagt?  (Gelesen 2023 mal)

Frank50

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Nach der Insoeröffnung wieder gemeinsam Veranlagt?
« am: 12. Januar 2011, 22:07:38 »

Hi
Ich bin seit 4 Monaten in der Privat Insolvenz.
Noch im offenen Vefahren.


Ich bin verheiratet und meine Frau arbeitet auch.
Beide haben Steuerklasse 4.
Sie bekommt 550 Euro im Monat Netto. (zahlt der AG nur die Sozialbeiträge, da bei diesen Betrag keine Steuern anfallen)
Ich habe 1550 Euro im Monat, der Rest wird am TH abgeführt.

Leider ist bei mir auch das Finanzamt ein Gläubiger.
1600 Euro sind mit davon in der Privat Insolvenz gegangen.

Wir wurden damals immer gleichzeitig angeschrieben vom Finanzamt.

mein Schuldnerberater meinte ich sollte sofort die  getrennte Veranlagung machen.
und meine Frau diese sofort abgeben.

Ansonsten müsste meine Frau die 1600 Euro zahlen.
Da sie nicht in die INSO muss.

Das hat sie auch gemacht 2008 und 2009.


Heute kamm ein Bescheid vom FA an meiner Frau.

Er ist nach § 164 Abs. 2 AO geändert. Der Vorbehalt der Nachprüfung wird auf gehoben.

102 Euro soll sie zahlen für bereits entstandene Säumniszuschläge.

Morgen wird sie die 102 Euro überweissen.

Heisst das das sie jetzt damit fertig ist?

------------------

Dann habe ich noch eine Frage wenn die Wohlverhaltensperiode anfängt.
Sollte wir dann wieder gemeinsam veranlagt werden?
Also zusammen die Steuerklärung machen oder weiterhin getrennt.

Bei mir werden sie ja aufrechnen und bei meiner Frau die keine Steuern zahlt wird ja keine zurückbekommen.
Vielleicht habt ihr da paar Erfahrungen damit.


Gruss Frank
« Letzte Änderung: 12. Januar 2011, 22:57:19 von Frank50 »
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Fallera

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Re: Nach der Insoeröffnung wieder gemeinsam Veranlagt?
« Antwort #1 am: 13. Januar 2011, 08:50:35 »

Also im laufenden Verfahren wäre erstmal der TH für die Erstellung der Steuererklärung verantwortlich nicht sie! Trotzdem hätten sie auch von vorneherein die gemeinsame Veranlagung durchführen können mit dem Hinweis auf getrennte Berechnung bzw. Auszahlung! Dann wäre die Erstattung welche Ihre Frau betrifft auch an Ihre Frau ausgezahlt worden! Meine Meinung!
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