Hallo alle zusammen,
bräuchte noch einmal eure Hilfe.
Vor ein paar Tagen bekamen wir die Schlussabrechnung des Energieversorgers. Abrechnungszeitraum Dez. 2007 bis 01.12.2008 mit einer Forderung in Höhe von 240,- €.
Die TH untersagte uns, die Rechnung in voller Höhe zu begleichen, da das Inso-Verfahren im Oktober 2008 eröffnet wurde und die Forderung größtenteils aus der Zeit vor Eröffnung stamme und somit als Insolvenzforderung angemeldet werden.
Bei Durchsicht der Unterlagen ist mir aber aufgefallen, dass wir durch den Umzug für das alte Haus 1 Abschlag zu wenig gezahlt haben....dieser schlug sich natürlich in der jetzt vorliegenden Abrechnung nieder.
Die Zahlungen der Abschläge sind nachweisbar.....darf ich die Forderung jetzt begleichen? Hätten wir den Abschlag, der den Stadtwerken zustand, Ende November 2008 gezahlt, würde dem TH jetzt ein Guthaben ausgezahlt werden.
Nochmals zur Verdeutlichung: der Abschlag war für den Monat November 2008 fällig, Eröffnung des Verfahrens im Oktober 2008.
Das Thema finanziertes Auto ist auch noch nicht vom Tisch! Never ending story.....
Nachdem unmittelbar nach Eröffnung des Inso-Verfahrens das Auto freigegeben wurde, weil wir es für die Wege zur Arbeit benötigen, sind jetzt neue Probleme aufgetreten.
Leider war ich nicht schnell genug, alles auf Dauerauftrag umzustellen, sodaß die TH alle Einzugsermächtigungen im Juli 2008 zurückgeholt hat.....darunter war auch die Rate an die PKW-Bank. Jetzt geht das ganze Theater wieder los! Heute erhielten wir die Kopie des Bank-Schreibens an die TH.....sollte die ausstehende Rate nicht unverzüglich gezahlt werden, dürfen wir das Auto an den Händler zurückgeben!
Ok.....wir dürfen nicht zahlen! Was ist denn, wenn eine andere Person die offene Rate übernimmt? Das müßte doch erlaubt sein....meine Mutter würde sie sofort für uns übernehmen!
Ich hoffe, dass ihr mir, wie immer, helfen könnt!
Euch einen angenehmen Abend!
Liebe Grüße
Oldsusy