Hallo,
ich musste Ende 2007 mein Regelinsolvenzverfahren eröffnen. Ich befinde mich noch in der Insolvenzphase, die Wohlverhaltensperiode ist aber langsam in Sicht.
Grundsätzlich muss ich sagen, dass es mir nach den ersten Wirren mittlerweile sehr gut geht. Ich habe einen recht guten Job, eine sehr schöne Wohnung, mein Freundeskreis hat zu mir gehalten und ich komme mit meinem pfändungsfreien Betrag sehr gut aus. Vielleicht hilft dieses ja auch anderen Teilnehmern, den Kopf nicht hängen zu lassen.
Hier hat mir auch dieses Forum sehr geholfen, da ich immer mal wieder durch die Fragestellungen anderer auch meinen eigenen Probleme angehen konnte.
Jetzt würde ich mich gerne im Nebenerwerb selbständig machen, den ich schön vom Schreibtisch aus zuhause erledigen könnte (Programmierung).
Das Gespräch mit meinem Inso-Verwalter (heute war er mal nicht gut drauf) ergab, dass dieser den Gewinn in der Insolvenzphase wie in der Wohlverhaltensperiode gerne komplett einziehen möchte. Er selber sagte auch, er kenne sich mit dem Thema Nebenerwerb nicht wirklich aus.
Deshalb stellt sich mir die Frage, ob er mit dieser Ansicht richtig liegt? Für die Inso-Phase scheint er wohl recht zu haben, aber für die Wohlverhaltensperiode? Leider konnte ich hier im Forum und auch bei Google keine genaue Antwort drauf finden. Im Haupterwerb gibt es da wohl genug zu finden.
Und muss er das Nebengewerbe freigeben oder muss es nur ihm und dem Gericht gemeldet werden?
Mit freundlichen Grüßen
redster
Auch wenn ich dafür ausgebuht und verteufelt werde, so muß ich als BWLer doch hier antworten:
1. dein IV/TH ist ein Jurist und für ihn gilt der Grundsatz: "juris non calculat"
2. d.h. er hat keine Ahnung von BWL und internationaler Unternehmensbesteuerung (Gewinn ist nicht gleich Gewinn und durch künstliche Verlustvorträge kann eine Kapitalgesellschaft regelmäßig Null-Gewinn ausweisen und damit Null KSt zahlen.)
3. wenn du schlau wärest, würdest du dich nicht direkt selbständig machen
4. du würdest eine britishe Limited mit Sitz in Österreich gründen
5. an dieser Ltd. würdest du Anteile halten und zwar als anonymer Gesellschafter
6. das Bankkonto der Ltd. würdest du in Österreich führen
7. die Aufträge würdest du in Deutschland acquirieren und ausführen im Auftrag der Ltd.
8. die Rechnungen würde aber die Ltd. an deine Kunden ausstellen und das Geld von ihnen kassieren
9. du bist nur Angestellter deiner eigenen Ltd. aber von der niemand weiß, daß sie deine ist, weil du anonymer Gesellschafter bist.
Fazit: du erbringst als 400 € Jobber oder noch billiger für eine britishe Ltd. Gesellschaft mit Sitz in Österreich Dienstleistungen und das Geld wird auf ihr Konto angesammelt. In dem Jahr, wo deine WVP endet und du Restschuld befreit bist, überweist du dir den Gewinn vom österreichischen Konto auf dein deutsches Konto, in mehreren kleinen Tranchen und so, daß der Freistellungsauftrag deiner deutschen Bank nicht überschritten wird und freust dich darüber, daß der TH kein BWLer ist, der internationale Steuerumgehung studiert hat.
In Österreich gilt das Bankgeheimnis zu 100% und keine deutsche Behörde kann je erfahren, was für Gelder du dort hast. Außerdem gehört das Geld (der Gewinn) formaljuristisch der Limited. Daß du an ihr Anteile hälst, wird der IV/TH nie erfahren, weil du als anonymer Gesellschafter fungierst.
Du müßtest halt mal nach Österreich reisen um dich dort vor Ort von nem Steuerberater oder Bankberater beraten lassen.
Du mußt ihnen ja nicht erzählen, daß du in einer PI in Deutschland steckst.
Frag einfach, was mußt du tun, um eine Limited in Österreich zu gründen.
Evtl. könnte es sich lohnen, wenn du neben der Limited in Österreich noch eine Tochterfirma oder ein Direktgeschäft in Deutschland gründest.
Bei Märklin haben die Eigentümer über mehrere Kapitalgesellschaften kaskadiert und damit geschickt Gelder legal "verschwinden" lassen. Daran kommt der deutsche Fiskus bis heute nicht ran, der Inso-Verwalter von Märklin ebensowenig.
Ich weiß, das ist übel was ich hier schreibe, aber hey, die Banken, die unsere Gläubiger sind, haben den deutschen Staat und den Steuerzahler schon 1000 mal mehr beschissen. Nach den "Kleckerbeträgen" um die es hier geht, kräht kein Hahn, wenn man sich z.B. die 5 Mrd. der IKB anschaut:
http://www.ftd.de/unternehmen/finanzdienstleister/:Hilfe-vom-Soffin-IKB-braucht-neue-Staatsmilliarden/528770.htmlVon daher sollte man kein schlechtes Gewissen bekommen, wenn man freiberuflich tätig sein will
-> einfach selber Leistung erbringen und der Zahlungsverkehr über die Limited laufen lassen. Natürlich mußt du jährlich in Österreich Körperschaftsteuer und Gewerbeertragsteuer bezahlen. Aber dafür wartet später der thesaurierte Gewinn von mehreren Jahren auf dich.