Hallo,
ich habe ein verzwicktes Problem, mal wieder...
Einer meiner Gläubiger beantragt einen Pfüb 08/2009, Drittschuldner zu 1 mein Arbeitgeber, Drittschuldner zu 2 BHW mein Bausparvertrag (rund 70 Euro Guthaben). Höhe des Pfüb rund 5500 Euro.
Was bei einer Pfändung zu Drittschuldner zu 1 passiert ist ja klar, alles über Pfändungsgrenze hinaus wird abgeführt.
Anders sieht es bei Pfändung Bausparkasse aus hier steht explizit:
Er hat Anspruch auf alle Forderungen, Ansprüche und Rechte des SCHULDNERS (also ich) aus dem abgeschlossenen Bausparvertrag, insbesondere die Ansprüche auf:
1. Auszahlung der Bausparsumme nach Zuteilung (kommt nicht zum Tragen er ist ja nicht zuteilungsreif
2. Auszahlung der Sparverträge nach Einzahlung der vollen Sparsumme kommt ebenfalls nicht zum Tragen, wurde ja nicht eingezahlt
3.Rückzahlung des Sparguthabens nach Kündigung Ja hier hätte der Gläubiger Anwalt zuschlagen können und den Vertag kündigen und sich die 70 Euro auszahlen lassen, wenn er es denn bis zur Inso-eröffnung getan hätte HAT ER ABER NICHT!!!
4. Das Kündigungsrecht selbst und das Recht auf Änderung des Vertrages siehe Punkt drei, hat er nicht getan!
AG bedient Pfüb bis zur Insolvenzeröffnung 08/2010 mit insgesamt gut 2000 Euro
BHW schreibt Gläubiger an bittet um irgendeine Aufstellung. BHW erinnert Gläubiger, dieser reagiert einfach nicht, Pfändung wird hier also nicht bedient, da der Anwalt des Gläubigers keines seiner durch Pfüb eingetretenen Rechte wahr nimmt!
Gläubiger meldet nicht zur Tabelle! Insolvenz wird 04/2011 aufgehoben.
Meine Frage an meine Treuhänderin im Mai 2010 "was ist mit meinem Bausparvertrag" möchte diesen nun gerne mit den VL meines AG weiterbesparen, nicht viel aber immerhin.
Sie kennt den ganzen Vorgang, auch das es sich um eine Pfändung handelte, der Bausparvertrag also nicht als Sicherheit für meinen Kreditvertrag mit dem Gläubiger hinterlegt war. Sie fragt nun sorry aber recht dusselig beim Gläubiger nach, dieser antwortet 09/2011 also nach Insolvenzeröffnung "Es handelt sich nicht um eine Abtretung, es liegt eine Pfändung vor. Wir haben den Vertrag mit heutigen Datum gekündigt und werden das Guthaben dem Kreditvertrag zuführen bla bla" Bis 12/2011 ist eine Kündigung mein BHW jedoch nicht eingegangen!
Meine TH leitet mir also dieses Schreiben weiter versehen mit einem Vermerk von ihr:
"dass die Pfändungsmaßnahme vom 14.08.2009 gem. § 88 InsO i.V.m. § 312 InsO wirksam war."
Ja ich weiß das die Pfändung wirksam WAR, sollen sie ihre knapp 70 Euro doch haben.
Ich bin aber der Meinung, dass der Pfüb nach §89(1) Inso aufgehoben ist und der Bausparvertrag für mich wieder automatisch frei sein müsste. Gläubiger hat den Vertrag bis heute nicht gekündigt, dann dürfen die das jetzt doch auch nicht mehr, oder?
Der Anwalt des Gläubigers hat für seinen Mandanten den ganzen Fall vergeigt meiner Meinung nach, er hatte einen Pfüb für nen Bausparvertrag und hat nicht auf das Schreiben des BHW geantwortet, hätte ja mehr drauf sein können. Er hätte den Vertrag schlichtweg kündigen müssen. Dann meldet er, warum auch immer, die Schulden nicht zur Tabelle und das wo ich gut verdiene. Er schreibt doch meiner TH im gleichen Schreiben 09/2011 ob ich den noch bei der Firma xy arbeite wegen der Gehaltspfändung... Bitte??? Der ist total verpeilt, er ist einfach mal raus, hat das ganze Insolvenzverfahren verschlafen. Das soll mir nun egal sein.
Aber wie bekomme ich meinen Vertrag frei, BHW schreibt mir der Pfüb behält trotz Insolvenz seine Gültigkeit und ich soll mich mit dem Gläubiger in Verbindung setzen, damit dieser diesen aufhebt.
Das kann ja wohl nicht sein, das würde das ganze Insolvenzverfahren ja ad absurdum führen!!!
Wie würdet Ihr nun konkret vorgehen?
Vielen Dank
Planlos