Hallo,
ich mal wieder mit ein paar Fragen zum Thema Privatinsolvenz und dem Finanzamt.
Mein Mann und ich warten immer noch auf die Eröffnung, bzw. erst mal auf den Wisch vom Anwalt, mit dem wir dann starten können. Da wir momentan aber Stunk mit dem Finanzamt haben, kommen meine Fragen zustande.
Wir haben Steuerklassen 3/5 und müssen seit unserer Hochzeit jedes Jahr nachzahlen. Mal "nur" 250 €, mal aber auch über 1.100 € - kam immer darauf an, was ich zu der Zeit beruflich gemacht habe.
Wir hatten immer Glück und mussten keine Vorauszahlungen leisten, da wir auch immer sofort zahlen konnten - den Kreditkarten sei Dank, wegen denen wir aber nun u.a. in die PI müssen.
Wenn wir in der PI sind und eine Nachzahlung kommt, fließt diese ja in die Insolvenzmasse. Was aber passiert dann mit einer Vorauszahlung? Kann das Finanzamt die ganz normal verlangen und müssen wir die dann auch zahlen? Oder sieht das während der PI anders aus?
Nun habe ich eine Umschulung begonnen. Wenn diese in etwa 2 Jahren fertig ist, hoffe ich einen guten Job zu finden. Dadurch werde ich dann wahrscheinlich so viel verdienen, dass wir mit den Steuerklassen auf 4/4 gehen könnten - bzw. wäre das dringend angebracht, denn sonst müssten wir ja horrende Summen nachzahlen.
Darf der Treuhänder das aber verbieten? Immerhin wäre bei meinem Mann dann wesentlich weniger Geld zu holen jeden Monat und je nach meinem Verdienst kann ich das auch nicht wirklich ausgleichen.
Das Finanzamt weiß, dass wir auf die Eröffnung der PI warten, hat nun aber das Konto meines Mannes gepfändet. Es ist ein P-Konto, deshalb gerade nichts zu holen. Kommt aber nächsten Monat Geld drauf, bekommen die einen Teil ihrer Forderung und die Monate danach auch, bis der Betrag ausgeglichen ist. Dürfen die das überhaupt, wo die Forderung doch in die Insolvenzmasse fließen soll? Das hat unser Anwalt gesagt und wir haben auch vom Finanzamt ein Schreiben, in dem steht: "... eine Privatinsolvenz beabsichtigen, würde der Betrag der Einkommensteuer 2012 in dieses Verfahren einfließen."