Hallo,
mein Mann war 2 Jahre selbstständig (mitlerweile angestellt) und muss nun in die Insolvenz. Wir haben mehrmals mit der Schuldenerberatung telefoniert, die uns zum Regelverfahren geraten hat (die Gläubigermenge ist gerade so an der Grenze, das beides möglich ist...) ich bin gerade am Ausfüllen des Insolvenzantrags und habe noch ein paar Fragen:
1.Konto: Mein Mann hat derzeit kein Konto, sein Gehalt läuft auf meines. Können a) die Gläubiger vor dem Verfahren und b) der Insolvenzverwalter darauf zugreifen? (zu verbergen habe ich nichts, die Kontoauszüge kann ich ihm durchau vorlegen...)
2. Zu den pfändbaren gegenständen: Gehören alle gegenstände automatisch auch ihm? Konkret: Jeder von uns hat ein Notebook (das wir aber auch benötigen, er weil er informatiker ist, ich u.a. weil ich fernabi mache...) Sein Notebook habe ich angegeben mit der unpfändbarbegründung, muss ich meins auch angeben? und die zweite sache der fernseher: Habe ich gekauft (rechnung auf meinen namen), er ist nicht sooo riesig etc, da wir nicht viel schauen, hat 280€ neugekostet undgröße 15zoll ist aber halt flachbild...muss ich angeben?
§. und letztens die komplizierteste Frage: Unter den Gläubigern sind auch seine Eltern (haben ihm ca 50 000€ geliehen für die selbstständigkeit) nun wollten wir dies eigentlich gar nicht reinbringen da wir das eh unter uns regeln müssen, aber in einem gespräch mit ihnen kam der vorschlag: Da wir ihnen in den nächsten jahren sowieo kein geld zurückzahlen können, nehmen wir die Schulden rein, überschreiben ihnen aber VOR dem Antrag sein Auto (wert ca 2000€) und sie machen dann statt 50 000€, 30 000€. Vorteil für sie wäre, da sie hätten etwas geld bekommen, vorteil für uns wäre, wir könnten das auto wenigstens ab und zu benutzen (was mit drei kindern ganz gut ist) ISt dieses Vorgehen möglich oder nicht? Denn behalten kann er e sowieso nicht. ich gehe nicht davon aus dass ein arbeitsweg (eine richtung) von ezwa 1,5-2std mit ÖPNV als argument ausreicht, oder?
So vielen lieben Dank schonmal für eure Mühe!!
mayam