Das ist mal ein interesanter Gedanke: Eine Insolvenz, um eine Gerichtsvollzieherdurchsuchung vor den Aufgen der Nahcbarn zu vermeiden.
Das ist wie mit Kanonen auf Spatzen o.ä.
Wenn Ihnen die RSB wurscht ist, dann bieten Sie doch im ausßergerichtlichen Verfahren die Rückzahlung aller Verbindlichkeiten in 2 Jahren an. Falls es zu einer Einigung kommt, bräuchten Sei kein Insolvnezverfahren. Zu dem ist für das "Verbraucherverfahren" ein außergerichtlicher Eingungsversuch zwingend erforderlich.
In Ihren Ausführungen fehlt teilweise die zeitliche und prozessielle Logik. Oder haben Sie ein Regelinsolvenzverfahren angeregt, da Sie selbständig sind?
In welcher Branche sind Sie tätig? Haben Sie einen Angestelltenstatus?
Kanonen auf Spatzen?
Also heute hab ich einen Brief erhalten, daß mich der Gerichtsvollzieher am 29.06. nicht angetroffen hat (hatte gestern ein Vorstellungsgespräch 100 km vom Wohnort entfernt).
Dann schreibt er, ich soll 220 € bis zum 15.07. begleichen.
Der Gläubiger hat aber schon innerhalb des Insolvenzverfahrens 183 € angemeldet. D.h. der GV schlägt noch ca. 40 € drauf.
ABER: in dem Moment, wo der Eröffnungsbescheid für mein Privatinsolvenzverfahren vom Amtsgericht zu mir kommt, werden jegliche Zwangsvollstreckungen nachträglich rückwirkend für 3 Monate nichtig. D.h. die 40 €, die mir der GV abknöpfen will, muß ich ihm nicht bezahlen. Ich werde nur Pech haben, falls ich am 15.07. bei einem neuen Job anfangen muß.
Aber gut, bisher hat nur ein Gläubiger einen vollstreckbaren Titel erreicht. Die anderen werden noch Zeit brauchen. Und bis dahin ist der Bescheid endlich da (max. 6 Wochen) und dann kann ich jedem GV eine Kopie davon schicken und er kriegt von mir einen feuchten Händedruck.
Ich habe insgesamt 8 Gläubiger und 20.000 € Schulden.
Wenn ich hochrechne, daß der GV 8 mal kommen will, und jedes mal mind. 40 Euro draufschlägt und ich jedes Mal anwesend sein muß, wenn er mich das erste mal nicht vorfindet (wird passieren, wenn ich zur Arbeit muß), dann wird sich die Privatinsolvenz auf jeden Fall gelohnt haben, weil ich diesen Terror nicht mehr mitmachen muß.
Mein Anwalt hat mir gesagt, daß laut Gesetz ich die Polizei rufen kann, wenn ein GV den Eröffnungsbeschluß mißachtet und trotzdem in die Wohnung will. Dann wird er wirklich Ärger kriegen.
edit: besonders das hier freut mich sehr:
Urteil LG Berlin vom 24.04.2003 - Az: 21 S 1/03: Der Kläger klagte gegen das Land Berlin, das sich 2002 geweigert hatte, dem mittelarmen Kläger ein Guthabenkonto bei der Berliner Sparkasse zu eröffnen. Das Landgericht gab dem Kläger Recht, weil die Landesbank 1994 gegenüber dem Land Berlin eine Selbstverpflichtungserklärung abgegeben hatte, das jeder ein Konto erhalten kann. Das Urteil ist rechtskräftig, Revision wurde nicht zugelassen.
Beschluss des LG Karlsruhe vom 21.11.2001 - Az: 10 O 325/01: Eine Kontenkündigung (in diesem Fall einer Sparkasse) wegen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ist bei einem Guthabenkonto unwirksam, wenn trotz Pfändung gewährleistet ist, dass die Sparkasse ihre Gebühren für die Kontoführung erhält. Die Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe bezieht sich auf Baden-Württemberg, also einem Bundesland, in dem es keine gesetzliche Verpflichtung von Sparkassen zur Gewährung eines Guthabenkontos gibt.
Beschluss des AG Schweinfurt vom 24.5.2000 - Az 5 C 715/00: Hier wurde in einer einstweiligen Verfügung entschieden, dass die verklagte Sparkasse das wegen Pfändung gekündigte Konto als Guthabenkonto fortführen muss.
Beschluss des AG Düsseldorf, vom 29.4.1994 - Az: 31 C 50236/94: Die Kontokündigung der Sparkasse wegen Pfändung ist rechtsmissbräuchlich, weil die Pfändung gerade kein Ausnahmetatbestand zum Kontrahierungszwang der Sparkassen in Nordrhein-Westfalen darstellt.
http://www.akademie.de/private-finanzen/ueberschuldung-und-verbraucherinsolvenz/kurse/girokonto-kuendigung-verweigerung/einstweilige-verfuegung-bank.htmlD.h. wenn ich nen Job finde und während dessen mein normales Konto gekündigt wird (obwohl ich es nicht für die Pfändung durch den TH angegeben hab) dann mach ich eins bei der der Sparkasse auf. Somit kann ich dennoch Gehalt bekommen.