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Autor Thema: PI und Schuldnerberatung /Zeitschiene  (Gelesen 1817 mal)

searcher99

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PI und Schuldnerberatung /Zeitschiene
« am: 02. März 2011, 16:10:01 »

Hallo,

ich habe mal eine rein "technsiche" Frage:

bevor ich einen Antrag auf PI stelle, muss ich ja bei der Schuldnerberatung gewesen sein. Diese ist aber bis zu 12 Monate ausgebucht. Das bedeutet ja nun, ich kann einen Antrag auf PI früherstens nach deisem gespräch - also in ca. 12 Monaten - stellen.

Nun habe ich aber gehört, das FA (einer meiner Gläubiger)hat teilweise auch die Vorgehensweise, Schuldner "von dritter Seite" quasi zwangsweise in die PI zu schicken. Ist dafür dann nicht der Termin bei der Schulnderberatung notwendig? Wie schnell funktioniert es bei denen?

Nur am Rande sei bemerkt, ich versuche aus diversen Gründen die PI möglichst lange hinauszuzögern.

Wäre ntt wenn mir mal jemand die Zeitschiene erklärt - insbesondere wenn dieser Weg beschritten würde. Und noch eine spezielle Nachfrage: Ist das eine übliche Vorgehensweise des FA - wie lange lassen sie sich Zeit bis sie dies dann machen? Habe übrigens von denen eine Vorladung zur Abgabe der EV erhalten.

DANKE und viele Grüsse   
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paps

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Re: PI und Schuldnerberatung /Zeitschiene
« Antwort #1 am: 02. März 2011, 16:54:09 »

Prinzipiell kann jeder Gläubiger, also auch das FA, einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens für seinen Schuldner stellen.
Praktiziert wird dies vom FA und den KK.

Nach Eingang beim Gericht erhalten Sie von diesem Gelegenheit innerhalb von 2 Wochen den Eigenantrag, den Antrag auf RSB und die Stundung der Verfahrenskosten nachzureichen.
Dazu bedarf es dann keines außergerichtlichen Einigungsversuches.

Da Sie FA-Schulden haben, sollte man prüfen ob die nicht aus einer ehemaligen SSt. herrührten.
Dann wäre ein Regelinsolvenzverfahren angebracht-
Da Sie erst mal eine EV dort abgeben sollen, steht der Eröffnungsantrag erst an, wenn Vermögen verwertbar ist.


Zum allgemeinen Zeitablauf
Wartezeit 12 Monate, Forderungsfeststellung und außergerichtlicher Einigungsversuch dürften so um die 15 Monate in Anspruch nehmen.
Eröffnung allerdings erst, je nach Bundesland, nochmals nach 3-10 Wochen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

searcher99

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Re: PI und Schuldnerberatung /Zeitschiene
« Antwort #2 am: 03. März 2011, 16:30:03 »

Hallo paps,

erst einmal Danke :handshake: für die Antwort!!!

Das Problem ist aber, seit Januar wohne ich in UK und möchte natürlich hier die PI machen. Dafür benötige ich aber noch Zeit und das FA darf so lange halt nicht   :nono: den Antrag stellen!  Daher meine Frage, wie es da mit der Zeitschiene aussieht. Ich benötige hier halt noch rund 3,5 Monate bis ich hier einen Antrag stellen kann und solange muss das FA hingehalten werden.

Einen Termin zur Abgabe der EV habe ich vom FA schon bekommen - soll ich in rund 3 Wochen abgeben. Werde versuchen, dies nochmal hinauszuzögern und dann ggf. den Weg des Haftbefehls zu gehen, um Zeit zu gewinnen.

Daher zielte miene Frage - war wahrscheinlich nicht deutlich genug gestellt - darauf ab, wann das FA diesen Antrag stellt - gibt es Erfahrungswerte, wie schnell sie dies machen? Oder warten sie erst die EV und ggf. das Resultat des Haftbefehls ab und stellen den Antrag erst dann?

Zum Thema EV könnte ich denen ja auch noch eine Kopie meiner Abmeldebescheinigung in D schicken; dann wissen sie, dass ich in UK bin - mehr nicht, da bei der Abmeldung nach keiner Adressse gefragt wurde. Oder wecke ich damit "schlafende Hunde"?  Wie lange dauert es, bis ein Haftbefehl ergangen ist, wenn der unverzüglichnach Nichterscheinen beantragt wird?

... habe auch gehört, das FA geht auch schon enmal den Weg und zieht die Reisedokumente ein (Pass und Perso). Das wäre natürlich fatal, da ich beruflich viel unterwegs sein muss und ohne selbige ja uauch nicht mehr nach UK reinkäme, bzw. raus müsste.

Danke nochmals für hilfreiche Hinweise! 

     
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tomwr

Re: PI und Schuldnerberatung /Zeitschiene
« Antwort #3 am: 03. März 2011, 16:58:48 »

... habe auch gehört, das FA geht auch schon enmal den Weg und zieht die Reisedokumente ein (Pass und Perso). Das wäre natürlich fatal, da ich beruflich viel unterwegs sein muss und ohne selbige ja uauch nicht mehr nach UK reinkäme, bzw. raus müsste.

Nein das Finanzamt hat keine Befugnisse den Reisepass oder den Ausweis einzuziehen. Das kann letzlich nur die Staatsanwaltschaft anordnen und wird eigentlich nur gemacht um einer Fluchtgefahr bei einer Straftat vorzubeugen. Das FA hat die Befugnisse eines Gerichtsvollziehers, nicht mehr und nicht weniger. Abgabe der EV können sie halt verlangen.

Um was für Schulden gehts eigentlich konkret ? Gläubigeranträge auf Insolvenz werden von den Ämtern oder Sozialversicherungen in aller Regel nur bei selbständigen Schuldnern gestellt, die dauerhaft die gesetzlichen Abgaben nicht abführen. Einfach um ein Weiterwirtschaften und ein Ansteigen der nicht abgeführten Abgaben zu verhindern. Bei privaten Schuldnern ist mir das jetzt nicht geläufig.

Wenn ich überlege wieviele Haftbefehle wahrscheinlich pro Jahr von den Gerichten auf Antrag der Gläubiger zur Abgabe der EV ausgestellt werden und wieviele Schuldner (zumindest vorübergehend) gar nicht mehr aufzufinden sind. Du machst Dir da viel zu viel Gedanken. Ich würde mal bis das Insolvenzverfahren anläuft gar keine weitere Kommunikation mit den Gläubigern führen. Auch das Finanzamt ist nur ein Gläubiger.

Auch den Nachsendeauftrag würde ich mal beenden oder zumindest nicht verlängern. Bringt doch alles nix. Du machst Dir nur Gedanken und Dein Freund, den Du da ungewollt mit reinziehst, macht sich sicher auch seine Gedanken. Wenn schon untertauchen dann richtig.
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