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Autor Thema: Kontoverfügung  (Gelesen 3120 mal)

kiko76

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Kontoverfügung
« am: 13. Oktober 2007, 00:17:18 »

Hallo an alle,

ich muß mich mal wieder an euch wenden ,mit einer Frage.
Mein Verfahren wurde am 25. 09. 07 eröffnet. Nun es ist bei mir so das mein Konto nicht gesperrt wurde,bis jetzt. Einen Termin beim TH hatte ich auch noch nicht,wie ich euch schon mitgeteilt habe in einer anderen frage von mir. Nun kommt meine Frage. Ich habe heute Lohn vom Arbeitgeber überwiesen bekommen,mir wurde der Pfändbare Betrag vom Lohn abgezogen und an den TH überwiesen,der Rest von rund 1000Euro wurde auf mein Konto gebucht. Darf ich jetzt darüber frei verfügen oder muß der TH mir es erst erlauben????Ich möchte auf keinen Fall was falsch machen und wende mich an euch.

Vielen Dank an euch für eure Antworten.
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Feuerwald

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Re: Kontoverfügung
« Antwort #1 am: 13. Oktober 2007, 12:19:25 »

über dehn unpfändbaren Betrag,
der ja gem. § 36 InsO ausdürcklich nicht zur Insolvenzmasse gehört,
kann natürlich verfügt werden.

Ich würde jedoch püfen, ob der Pfändungsbetrag richtig berechnet wurde.
Wenn Ihnen knapp 1.000 Euro als unpfändbar Betrag ausgezahlt werden,
müsste das normale Notto leicht über 1.0o0 Euro liegen und
keine Unterhaltspflichten bestehen.

Gruss

Feuerwald


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paps

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Re: Kontoverfügung
« Antwort #2 am: 13. Oktober 2007, 17:22:14 »

Nachtrag/Ergänzung und sie sollten das Geld nach den sofortigen notwendigen Überweisungen vom Konto abheben, falls die Bank doch noch verspätet sperren will.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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