Hallo Forum.
bei mir kam am 22.02.2013 folgendes Schreiben an:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der xxx, wohnhaft xxx wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 08.04.2013 im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen
a.
Schlussrechnung des Treuhänders sowie Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
b.
Antrag der Schuldnerin auf Restschuldbefreiung; falls deren Versagung beantragt wird, sind innerhalb der Frist die Versagungsgründe glaubhaft zu machen (§§ 289, 290);
c.
und ggf. Beauftragung des/der Treuhänderin mit der Überwachung der Schuldnerin im Verfahren zur Restschuldbefreiung (§ 292 Abs. 2 InsO).
[...]
Bedeutet das, dass nur bis 08.04.2013 ein Gläubiger einen Antrag auf Versagung der RSB gestellt werden darf, danach nicht mehr?
Kann ich davon ausgehen, dass keiner gestellt wurde, wenn ich bis zu diesem Termin keine Benachrichtigung vom Gericht kam?
Meine Gläubiger sind ausschliesslich Banken, keine Privatpersonen. Etwas Angst habe ich schon, da ich aus gesundheitlichen Gründen mein Arbeitsverhältnis
per Aufhebungsvertrag beenden musste. Bin seit dem krank geschrieben, beziehe Krankengeld und habe einen Antrag auf EM-Rente gestellt.
Muss ich den TH über den EM-Antrag informieren oder erst bei Bewilligung, sprich Änderung der Einkommensverhältnisse (Wegfall Krankengeld zugunsten Rente + Grundsicherung)?
Ein ärztliches Attest, aus dem die Notwendigkeit der Eigenkündigung, hervorgeht, habe ich dem TH zugeschickt.
Beginnt meine WVP nach dem 08.04.2013 oder wird da noch ein Extra-Termin anberaumt?
Ich bin seit Ende Januar 2010 (!!!!) im Insolvenzverfahren und so allmählich müsste doch mal die WVP kommen.
Vermögen war keines zu verwerten. Der TH hat "nur" bei Verfahrenseröffnung meine Lastschriften für Miete, Krankenkasse, Telefon etc. zurückgeholt und sich schön alle Erstattungen eingezogen.
Darf ich die Steuererstattung für 2012 behalten, wenn sie mir nach dem Schlusstermin überwiesen wird?
Danke.