Guten Tag,
meine Frau und ich sind nicht mehr in der Lage unseren finanziellen Verpflichtungen (insbesondere durch notleidende Immobilien) nachzukommen.
Wir haben bisher noch keine Eidesstattliche Versicherung geleistet.
Unsere Einkommenssituation stellt sich wie folgt dar:
Als Berufssoldat habe ich ca. 2.150,- € Netto.
Meine Frau verdient im Hauptberuf rund 700€ netto und 320,- € auf Minijobbasis.
Weiterhin habe ich ein Gewerbe als Discjokey (Neu seit 2008) welches gut anläuft und ab 2010 voraussichtlich Gewinn einbringen wird.
Nun ein paar Fragen:
Kommt wegen des Nebengewerbes die Verbaucherinsolvenz überhaupt in Frage oder wäre das Regelinsolvenzverfahren zu beantragen ?
Ab wann könnten Gläubiger nicht mehr einzeln gegen uns Vollstrecken (Kontopfändung, Sachpfändung usw.)? Erst ab Eröffnungsbeschluß des InsVerfahrens, oder schon ab der Mitteilung des außergerichtlichen Einigungsversuches ? ??
Teils dauert sowas ja auch sehr lange und die Zeit bis zur eröffnung müßte ja auch überbrückt werden, schließlich wollen wir ja essen, trinken und tanken um zur Abreit zu kommen....
Wie würde das Regelverfahren funktionieren ?
Wie ermittelt sich die Zahl der Gläubiger, die ja bei Verbraucherinsolvenz unter 20 sein muß ? Wenn ich bei einem Gläubiger 2 verschiedene Verbindlichkeiten habe (z.b. Belastete Kreditkarte und Ratenkredit) zählt dieser als 1 Gläubiger oder als 2 Gläubiger ?
Hiervon würde abhängen ob wir weniger als 20 Gläubiger hätten !
Wir haben 2 Fahrzeuge die wir benötigen um zur Arbeiststelle zu kommen bzw. ich auch um mein Nebengewerbe auszuüben. Hiervon ist ein Auto finanziert (Restschuld übersteigt Wert des Fahrzeugs) und eines ist bezahlt (Smat - 170.000km Laufleistung).
Für das bezahlte Fahrzeug hat mir seinerzeit mein Großvater Geld geliehen und das Fahrzeug wurde Sicherheitsübereignet - bzw. er hat auch den Brief.
Was geschieht mit den Fahrzeugen ?
Für mein Nebengewerbe besitze ich eine Musik- / Lichtanlage im Wert von rund 4000,- €. Für diese haben meine Eltern mir ein Darlehen gewährt und ich habe die Anlage dafür schriftlich Ihnen Sicherheitsübereignet. Somit gehört diese doch auch nicht zur Masse, da sie ja sicherheitsübereignet ist - richtig ?
Was geschieht mit Telefonverträgen, Mobilfunkverträgen ? Insbesondere für mein Nebengewerbe bin ich hierauf angewiesen und mit Prepaid würden die Telefonkosten ja extrem ansteigen - was wiederum Geld kostet statt spart !
Aus den uns nach Pfändungstabelle verbleibenden monatlichen Einnahmen könnte ich diese ja auch locker bezahlen. Geht das ?
Zu einer kurzen Aufstellung der Schulden:
A 1 Immobilie für die die Zwangsversteigerung angeordnet wurde. Darlehen ist gekündigt. Der Wert und die Belastung (rund 270.000,- €) valutieren annähernd gleich. In der Versteigerung ist trotzdem mit geringerem Ergebnis zu rechnen. Wir sind beide zu 50% Eigentümer.
B 1 Immobilie Belastung rund 72.000,- €. Wert heute (geschätzt) nur noch ca. 20.000,- €. Wir sind beide zu 50% Eigentümer.
Darlehen noch ungekündigt, aber seit 1 Monat nicht mehr bezahlt
C 1 Immobilie Belastung rund 65.000,- €. Wert heute (geschätzt)nur noch rund 15.000,- €. Wir sind beide zu 50% Eigentümer.
Darlehen aktuell noch bezahlt. Tilgung über LV. Diese läuft seit 2003 mit rund 100,- € mtl.; Die Tilgungs-LV ist seit 2 Monaten nicht mehr bezahlt.
Auf den Immobilien B und C bestehen Hausgeldrückstände /Rückständige Zahlungen auf den Wirtschaftsplan in Höhe von rund 8.000 ,- €, für welche ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet wurden.
Alle Immobilien stehen leer. Insbesondere B und C sind stark Sanierungs-/Renovierungsbedürftig (wofür keine Mittel da sind) und daher nicht vermietbar.
Die Immobiliens ind auch unser Hauptproblem, da die Raten nicht mehr aufgefangen werden konnten/können.
Weiterhin besteht aus einer ehemaligen Firmenbeteiligung eine Bürgschaft für ein Fahrzeug in Höhe von rund. 35.000,- €.
Das Fahrzeug wird durch einen Bekannten genutzt und die Raten sind bisher bezahlt.
Darlehen des eigenen finanzierten Fahrzeugs läuft noch ca. 40 Monate mit 291,- € mtl..
Zur Übernahme des Fahrzeugs wäre anschließend eine Schlußrate von rund 5.000,- € fällig. Besteht hier die Möglichkeit das Fahrzeug zu behalten und die monatlichen Raten aus unserem Verbliebenen Einkommen zu bezahlen (bei 3.000,- € Einkommen wären 850,- € pfändbar, sodaß wir uns aus dem verbleibenden Einkommen die Rate für das Fahrzeug sehr wohl leisten könnten ! )
Daneben existieren eine mit 3.500,- € belastete Kreditkarte sowie eine mit rund 1.800,-€ belastete Bezahlkarte IKEA Family-Card, eine Clevercard der Santanderbank ebenfalls mit rund 3.000,- € belastet und eine Comfortcard mit rund 300,- € belastet
Hinzukommt noch ein Ratenkredit bei Barclaycard der mit ca. 11.000 ,-€ valutiert.
Die Raten- und Kartenverpflichtungen wurden Großteils eingesetzt um die "Löcher" durch die Immobilien aufzufangen.
Unsere Girokonten valutieren ebenfalls im Soll. Meines rund 4.000,- €, das meiner Frau um rund 1.000,- € ,was aber bei beiden innerhalb des Disporahmens liegt. Probleme mit den Kontoführenden Banken gibt es bisher nicht.
Hinzukommen Forderungen der Finanzämter aus 2 ehemaligen Immobiliengewerben.
Hier werden zur Zeit rund 5.000,- € gegen mich geltend gemacht.
Zu erwarten steht ggf. im Rahmen einer Durchgriffshaftung eine Geltendmachung von bis zu 60.000,- €.
Unsere Miete einschl. Nebenkosten liegt bei rund 600 ,-€.
Da wir keinerlei Land mehr sehen und irgendwann wieder leben möchten wie normale Menschen Bitten wir dringend um Hilfe.
Bitte verzichtet auf Hinweise wie "Sucht eine Schuldnerberatung auf."
DAS WERDEN WIR TUN ! Aber bis zu einem Termin möchten wir uns vorab schon informieren. Das dies hier keine Beratung ersetzt usw. ist uns somit natürlich klar ! Wir möchten einfach etwas zu unseren dringendsten Fragen hören.
MfG
M. Müller