Zu unserem Problem, ich meine Freundin und unsere Tochter leben zurzeit in BG Alg2. Ich arbeite in einem SZ Job und bin Aufstocker
Ich habe ca 600000 Euro Schulden aus Selbständigkeit, habe von der arge einen Beratungsschein bekommen bei der Städtischen Schuldnerberatung, dort wurde ich allerdings abgelehnt weil es sich bei mir um eine Regelinsolvenz handelt und mehr als 20 Gläubiger, sollte mich an das Landgericht Köln wenden dort habe ich erfahren das meine Regelinsolvenz mit Restschuldbefreiung ca 5000 Euro kosten würde, da ich diese nicht habe geht das also nicht.
Da kann ich mithalten. Was die Schuldenhöhe angeht aus Selbständigkeit.

Also Du brauchst für ein Insolvenzverfahren keinen Anwalt, auch nicht für ein Regelinsolvenzverfahren.
Die Formulare findest Du im Internet.
Wichtig ist eine möglichst vollständige Auflistung aller Gläubiger, da kannst Du eine Tabelle mit den laut Insolvenzantrag erforderlichen Angaben in Excel erstellen (Adresse der Gläubiger, Forderungshöhe, Forderungsgrund, Geschäftszeichen des Gläubigers (Kundennummer beim Lieferanten, Vertragsnummer, Rechnungsnummer oder was auch immer geeignet ist) und ob die Forderung tituliert ist. Du mußt die Forderungen nicht handschriftlich auf das Formblatt übertragen. Jedoch solltest Du die Höhe aller Forderungen angeben (Summe), die Anzahl der Gläubiger und auf dem Formblatt unterschreiben und auf die Anlage (Excel Ausdruck) verweisen. Wichtig: Keinen Gläubiger mehrmals nennen, auch wenn unterschiedliche Geschäftszeichen oder unterschiedliche Verträge, das muss pro Gläubiger zu einer Summe zusammengefaßt werden, zumindest habe ich vom Insolvenzgericht ein Schreiben erhalten mein Verzeichnis dahingehend nachzubessern.
Neben den Gläubigern musst Du auch sämtliche Vermögenswerte auflisten, hier sind insbesondere Lebensversicherungen, private Rentenversicherungen, Kautionen, Grundstücke, Wohneigentum (insbesondere Mietkautionen auch für private Mietverträge, wird gern vergessen), eventuell noch vorhandene Geschäftsausstattung usw. angeben.
Wichtig ist auch die Frage nach eventuell bestehenden Sicherungen an den Vermögensgegenständen, also Abtretungen von Versicherungen, Hypothek auf Haus, Abtretung der Mietkaution als Kaution, Lohn- und Gehaltsabtretungen (die auch schon etliche Zeit zurückliegen können). Wenn Du Dir nicht sicher bist, schreib lieber mal "Angabe nach bestem Wissen und Gewissen" dazu. Wenn Du da JA ankreuzt mußt Du nähere Angaben dazu bei den Sicherungsrechten machen.
Wichtig ist neben Insolvenzantrag auch Antrag auf Restschuldbefreiung und Stundung der Verfahrenskosten zu stellen. Bei der Frage ob Vermögen für die Verfahrenskosten vorhanden ist, habe ich angegeben "Voraussichtlich nein, Frage kann nicht beantwortet werden da die Höhe der Verfahrenskosten nicht bekannt ist." Mit solch einer Formulierung können Sie Dir auch keinen Strick daraus drehen, falls doch Vermögen vorhanden sein sollte. Wichtig ist eben alle Vermögens- und Schuldverhältnisse offenzulegen.
Wahrscheinlich wird aufgrund der Höhe der Schulden sogar ein Gutachter vom Gericht beauftragt. Der wird dann die genaue Vermögenslage durch Nachfragen ermitteln. Muss nicht sein, halte ich aber für wahrscheinlich insbesondere wenn Unklarheiten über die Entstehung und Rechtmäßigkeit der Forderung bestehen. Die Richter verlassen sich da gern mal auf das Urteil eines Gutachters.
Zu der Frage nach dem anderen (Privat-)Insolvenzverfahren kann ich Dir nicht viel sagen. Wenn Ihr in einer BG lebt, wäre es hilfreich ein vorhandenes Konto ggf. in ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) umzuwandeln und den pfändbaren Betrag heraufsetzen zu lassen. Da dürfte der Bescheid der ARGE über die BG ausreichen. Sollte sich die Bank damit nicht zufrieden geben, kann man zur Rechtsantragstelle des zuständigen Vollstreckungsgerichts gehen, Rechtsgrundlage ist hier §850k Abs.4 ZPO.
Falls ein Gutachter eingesetzt wird, kann so eine Gutachtenphase recht lang dauern. Bei mir wars 1 Jahr von Antragstellung bis Eröffnung.
