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Autor Thema: Versagensantrag Gläubiger  (Gelesen 1827 mal)

Manuel1982

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Versagensantrag Gläubiger
« am: 18. Februar 2012, 17:23:13 »

Guten Abend,

ich habe ein ziemlich grosses Problem.
Ich befinde mich seit 2010 im Regelinsolvenzverfahren. Habe einen Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt. Wie bekannt entfällt im Regelinsolvenzverfahren der aussergerichtliche Einigungsversuch.7

Nun im Schlusstermin kam einer meiner Gläubiger auf die Idee einen Versagensantrag zu stellen weil ich meiner Obligenheits bzw. Mitwirkungspflicht nicht erfüllt habe bzw. falsche Angaben gemacht habe

Zur Info ich habe ca. 100000 Schulden, 50 Gläubiger haben zur Insolvenztabelle angemeldet, im Insolvenantrag habe ich sogar 90 Gläubiger angegeben. Also alles nicht mehr überschaubar. Ein riesen Caos zuletzt wusste ich gar nicht mehr wem ich was geshculdet habe. Zum Teil sind leider auchg Briefe abhanden gekommen.

Ich habe bei Gläubiger x eine Forderrungssummer von 3000 Euro angegeben. Tatsächlich waren es aber 19600 Euro also ne riesen Differenz. Habe mehrere Rechnungen von dem Gläubiger bekommen und da echt nicht mehr durchgesteigt.... Auch haben 2 Gläubiger nachgemeldet welche ich nicht angegeben habe... Sorry bei einer so langen Gläubigerliste

Meinem IV habe ich als er bei mir zur Besuch war mitgeteilt das ich der Meinigung bin das für diesem Gläubiger x ggf auch noch eine höhere Forderrung in Betracht kommt und der Meinung bin das es auch noch weitere Gläubiger geben wird.
Dies hat der IV auch so in seinem Prüfbereicht (vor Insolvenzeröffung dem Gericht so mitgeteilt)

Was habe ich tatsächlich zu befürchten???
Ist es schlimm das ich 2 Gläubiger nicht angegeben habe?
Die Forderrungshöhe eines Gläubiger total falsch war???

Ich habe mit meinem Insolvenzverwalter gesprochen, mit dem ich immer sehr gut zurecht gekommen bin.Hatte da echtes Glück muss ich sagen. Seine Worte waren nur ich solle mir keine Sorgen machen, er macht den Gläubiger schon platt... Was dann wohl heisst er steht auf meiner Seite.

Der Schlussbericht ist wirklich sehr gut und mein Insolvenzantrag habe ich auch sehr gewissenhaft ausgefüllt, im Internet runtergeladen alles schriftlich mit dem PC erstellt, selbst mein iV hat am Anfang gesagt das er noch nie so einen guten und sauberen Insolvenzantrag gesehen hat...

Hab nur tierische Angst was meint ihr wird die RSB versagt werden??? Hilfe
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Der_Alte

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Re: Versagensantrag Gläubiger
« Antwort #1 am: 18. Februar 2012, 18:03:40 »

Da Sie in der Regelinsolvenz sind ist es deutlich schwieriger, in einem Versagensantrag Ihre Mitwirkung beim Insolvenzantrag als mangelhaft darzustellen. Es liegt in der Sache des Regelinsolvenzverfahrens, dass der Insolvente keinen wirklichen Überblick mehr hat und daher Gläubiger sowohl in der Höhe der Forderungen als auch überhaupt vergessen werden können.

Die fehlerhafte Forderungsangabe ist ohnehin kein Grund für die Versagung, denn der Gläubiger selbstist im Verfahren benannt und muss ohnehin die Höhe der Forderung dem Insolvenzverwalter gegenüber darlegen.

Wie Ihr IV schon sagt, machen Sie sich darum keine Sorgen.
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Insoman

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Re: Versagensantrag Gläubiger
« Antwort #2 am: 18. Februar 2012, 18:26:20 »

Immerhin wird die Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens öffentlich bekanntgegeben.
Somit hat jeder potentielle Gläubiger die Möglichkeit, Forderungen in exakter Höhe anzugeben.
Gerade im RI-verfahren ist es oftmals zur Massesicherung angezeigt, einen schnellen Antrag zu stellen, an den dann auch keine besonderen Anforderungen zu stellen sind.
Solange Angaben nicht -vorsätzlich oder grob fahrlässig- falsch oder unvollständig sind, sollten Sie sich keine Sorgen machen.

Darüber hinaus führt der BGH in dem Urteil IX ZB 205/07 in Randziffer 9 aus:
Zitat
b) So wird zu § 305 Abs. 1 Nr. 3 InsO die Auffassung vertreten, der Schuldner sei berechtigt, eine Forderung mit „0 €“ anzugeben, wenn er ihren Bestand bestreitet (siehe FK-InsO/Grote, 4. Aufl. § 305 Rn. 24; HK-InsO/Landfermann, 4. Aufl. § 305 Rn. 34; Kübler/Prütting/Wenzel, InsO, § 305 Rn. 39; Smid/Haarmeyer, InsO, 2. Aufl., § 305 Rn. 43). In jedem Fall soll es dem Schuldner unbenommen bleiben, die Forderung im Verzeichnis mit einem Hinweis zu versehen, mit dem er seine abweichende Auffassung bezüglich der Berechtigung der Forderung zum Ausdruck bringt (HmbK-InsO/Streck, 2. Aufl. § 305 Rn. 24). Die Angabe der exakten Höhe der Forderung, die möglicherweise ohnehin erst im insolvenzrechtlichen Prüfungs- und Feststellungsverfahren oder mittels Tabellenfeststellungsklage rechtsgültig bestimmt werden kann, ist mithin kein so wesentlicher Umstand, dass bei fehlender exakter Bezifferung der Forderung von einem Fall ausgegangen werden kann, in dem die Restschuldbefreiung zweifelsfrei zu versagen ist. Anders könnte die Situation zu beurteilen sein, wenn der Schuldner Gläubiger streitiger Forderung oder Gläubiger, deren Ansprüche er nicht exakt beziffern kann, in seinen Verzeichnissen gar nicht angibt. Von einem solchen Fall ist vorliegend jedoch nicht auszugehen.
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...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

Manuel1982

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Re: Versagensantrag Gläubiger
« Antwort #3 am: 18. Februar 2012, 19:19:44 »

Vielen, vielen Dank!!!
Jetzt habe ich wieder Hoffnung....
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