Hallo!
Ich habe hier viele gute und hilfreiche Beiträge von vielen hilflosen Betroffenen gelesen und möchte nun auch ein Teil der Community werden und mich mit euch austauschen.
Ich habe am 13.08. meinen Antrag bei Gericht auf Privatinsolvenz abgegeben; ich wollte eigentlich eine außergerichtliche (oder gerichtliche) Einigung mit meinen 3 Gläubigern erzielen, dies schlug aber fehl; vielmehr hat das Gericht auf letzteres verzichtet, da das gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren nicht aussichtsreich erschien.
Am 02.09. wurde mein Verfahren nun eröffnet... :heulen:
Inzwischen hat sich der TH bei mir gemeldet und mir u.a. folgendes mitgeteilt:
"...des Weiteren weise ich darauf hin, das der TH durch Bestimmung des Gerichts
gezwungen ist, Ihren AG über das Insolvenzverfahren zu informieren. Ihnen wird angeraten, soforn Ihr AG hierüber durch Sie noch nicht informiert wurde, dies umgehend zu veranlassen. "
Diese Aussage wirkt auf mich wie eine Drohung.
Ich habe dem TH freundlich geschrieben, dass ich meiner Mitteilungspflicht immer nachkomme, sehr kooperativ und äußerst pflichtbewußt bin.
Bei meinem AG betreibe ich eine vertrauensvolle Position in einem Ehrenamt (Betriebsrat) und unsere Zusammenarbeit ist leider sehr belastet. Ich habe bereits eine Kündigung durchlebt, welche durch das Arbeitsgericht zwar wieder aufgehoben wurde, aber gerade deshalb sind die Fronten zwischen meinem AG und mir sehr verhärtet.
Da unser Betrieb nicht so groß (ca, 120 Mitarbeiter) befürchte ich weitere Schikanen, wenn der AG durch meine private Verbraucherinsolvenz erfährt.
Gibt es denn wirklich keine Möglichkeit, dem AG diese Information vorzuenthalten?
Ich möchte meinen Arbeitsplatz durch dieses Verfahren wirklich nicht verlieren. Muss der AG denn immer über die
Privatinsolvenz seiner Mitarbeiter informiert werden? :rougi:
Gruß Tatum