Hallöchen
mein ehe mann hat das selbe problem leider sind die beiträge schon sehr alt.
wie ich ja nun schon lesen konnte ist mit der
SVG §48
Pfändung, Abtretung und Verpfändung
(1) Ansprüche auf Versorgungsbezüge können, wenn bundesgesetzlich nichts anderes bestimmt ist, nur insoweit abgetreten oder verpfändet werden, als sie der Pfändung unterliegen.
(2) 1Ansprüche auf Übergangsbeihilfe, Sterbegeld, einmalige Unfallentschädigung, einmalige Entschädigung und auf Schadensausgleich in besonderen Fällen können weder gepfändet noch abgetreten noch verpfändet werden. 2Ansprüche auf einen Ausbildungszuschuss, auf Übergangsgebührnisse und auf Grund einer Bewilligung einer Unterstützung nach § 42 können weder abgetreten noch verpfändet werden. 3Forderungen des Dienstherrn gegen den Verstorbenen aus Vorschuss- oder Darlehnsgewährungen sowie aus Überzahlungen von Dienst- oder Versorgungsbezügen können auf das Sterbegeld angerechnet werden.
Aber unser insolvenzverwalter meinte er nehme ihn alles weg :( ich finde es schon schade da er 12 jahre dort gedient hat.
wie kann man das alles umgehen das einem das geld nicht weggenommen wird. denn soviel ich weiß kommt es mit dem lohn und dann ist alles weg. und es soll ja eigendlich das geld für die rente sein oder?
soll ich mir ein anwalt suchen der ahnung davon hat? was währe wenn er im ausland währe. da setzt er sich ja auf gut deusch sein leben auf den spiel . da meinten die das währe dann auch weg.. ich bin verwirrt..
ich habe auch gelesen das man einen antrag stellen kann beim amtsgericht aber was soll mein mann da angeben ??
ich hoffe es kann mir jemand helfen. vielen dank schon mal im vorraus