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Autor Thema: Regelinsolvenzverfahren oder besser erstmal EV ???  (Gelesen 2312 mal)

aprhodite 36

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Regelinsolvenzverfahren oder besser erstmal EV ???
« am: 21. April 2008, 15:43:09 »

Hallo zusammen,

nachdem ihr so zahlreich auf meinen letzten Beitrag geantwortet habt, erhoffe ich mir nun das gleiche  :whistle:
Ich war mitlerweile bei einer Insolvenzanwältin die mir erstmal geraten hat einen Schuldenbereinigungsplan zu erstellen und sich mit den Gläubigern vielleicht zu einigen. Falls das nicht funktioniert kann man immer noch in Insolvenz gehen.
Nun zu meiner Frage, ich habe mitlerweile zwei Vollstreckungsbescheide vorliegen mit Ankündigung der Pfändung bzw. späteren EV.
Ist es nun naiv und laienhaft von mir gedacht, wenn ich denke, daß es am besten schnell zur EV kommen soll damit ich erstmal "Ruhe" habe und evt. auch eine bessere Basis für Verhandlungen da ist??? Wer von euch hat diesbezüglich schon Erfahrung was EV angeht? Bisher habe ich die Erfahrung gemacht, das trotz der hohen Anzahl von Gläubigern, die EV noch nicht gekommen ist.

Danke im vorraus Aprhodite
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smallville

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Re: Regelinsolvenzverfahren oder besser erstmal EV ???
« Antwort #1 am: 21. April 2008, 16:05:53 »

Hallo Aphrodite,

ich glaube das kann man wirklich nur individuell beurteilen.
Ich z.B. hatte/habe fast 60 Gläubiger und ein Durchschnitts Nettoeinkommen.
Zusätzlich bin ich noch allein erziehend – also kein Mitverdiener vorhanden.

Mir wäre es also selbst bei 10 Euro pro GL pro Monat überhaupt nicht möglich gewesen Raten zu zahlen sprich mich zu einigen.

Abgesehen davon dass 10 Euro zur Tilgung auch Utopie sind.

Wenn Du vor Ablauf der üblichen Insolvenzfrist mit Deinem Einkommen in der Lage wärst Deine Schulden zu begleichen – würde ich das der Insolvenz vorziehen.
Sofern Dir das aber „das Genick“ bricht halte ich die Insolvenz für die bessere Variante.

Bei einer Regelinsolvenz braucht man übrigens keinen außergerichtlichen Einigungsversuch.

Ich habe zwar auch – um die Insolvenz vermeiden zu können – versucht Raten anzubieten, aber nur ein Bruchteil der GL hat sich darauf eingelassen und ich selbst habe mir damit auch keinen Gefallen getan, denn es waren Miniraten die nicht einmal für die Zinsen gereicht haben.

Drum bin ich heilfroh, dass ich die Möglichkeit der Insolvenz hatte und Ruhe kehrt bei einer Insolvenz auch ein – ich meine sogar noch schneller und anhaltender als bei einer EV.

Ist also wirklich von dem Einzelfall abhängig wie man entscheidet.

lg
small
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aprhodite 36

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Re: Regelinsolvenzverfahren oder besser erstmal EV ???
« Antwort #2 am: 21. April 2008, 16:45:06 »


Hi small,
danke für deine schnelle Antwort.
Ich finde es bei meinem Einkommen und den Schulden auch Utopie sich mit den Gläubigern zu einigen. Das würde nur funktionieren wenn sich alle auf einen niedrigeren Betrag einlassen würden als geschuldet. Ansonsten läge ich nämlich bei 300 Euro Abzahlung monatlich bei etwa 16 Jahren die ich zahlen müsste.
Für mich war nur wichtig zu erfahren inwiefern man Ruhe hat wenn die EV abgegeben wurde.

Lieben Gruß Aphrodite
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smallville

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Re: Regelinsolvenzverfahren oder besser erstmal EV ???
« Antwort #3 am: 21. April 2008, 17:25:45 »

Soweit ich weiß hat man nach Abgabe der EV auch erst einmal Ruhe.
Allerdings kann sie auf Antrag des GL alle 3 Jahre neu abverlangt werden und wenn ich nicht irre ist man auch nach Abgabe verpflichtet seine ggf. geänderten Vermögensverhältnisse umgehend mitzuteilen.

Eine Insolvenz gibt (denke ich) mehr Ruhe und vor allem die RSB  :wink:
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