hallo axler!
Bei IK-Verfahren § 13 Abs.1
Die Vergütung des Treuhänders wird nach dem Wert der Insolvenzmasse berechnet, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. 1) der Vornahme der Schlußverteilung gemäß § 196 Abs.2 Inso zugestimmt 2) schriftliches Verfahren gemäß § 5 II Inso angeordnet für folgende Verfahrensabschnitte, Schlußtermin gem. § 197 Inso.Der Treuhänder erhält in der Regel 15% der Insolvenzmasse. Die Vergütung soll in der Regel mindestens 600,- Euro betragen. Besondere Kosten, die dem Verwalter im Einzelfall, z.B. durch Reisen, tatsächlich entstehen, sind als Auslagen zu erstatten. Der Verwalter kann nach seiner Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschalbetrag fordern, der im ersten Jahr 15% danach 10% der gesetzlichen Vergütung, höchstens jedoch 250,– Euro je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit beträgt. Zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen wird ein Betrag in Höhe der vom Insolvenzverwalter zu zahlenden Umsatzsteuer festgesetzt. Dazu kommt Gerichtskostengesetz (GKG) vom 12. März 2004. In Ihren Fall
von ca.23000 € Insolvenzmasse sind das ca. 933,00 € Gerichtskosten.
1)TH Vergütung 15%von gepfändete Insolvenzmasse (23.000 €) = 3.450,00 € Netto
+ 19% Umsatzsteuer = 655,50 €
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4.105,50 €
2) Dazu Betrag an Auslagen (pauschale) sind 15% von Netto TH Vergütung
15% von 3.450 € = 517,50 €
+ 19% Umsatzsteuer 98,32 €
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615,82 €
Gesamte TH Vergütung Kosten 4.105,50 € + 615,82 € = 4.721,32 €
Gerichtskosten 933,00 €
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5.654,32 €
Gesamte TH Vergütungskosten + Gerichtskosten werden von Insolvenzmasse abgezogen 23.000 € - 5.654,32 € = 17.345,68 € Rest wird an alle Gläubiger in % Verteilt.
Gläubiger mit höherer Forderungen erhalten mehr Geld.
Mit freundlichen Grüßen
wollter001