Hallo Zusammen, ich habe folgende Fragen bzw. Gedankengänge.
Ich befinde mich seit 09.12.2013 (Eröffnung) im Regelinsolvenzverfahren. Im Febuar 2014 erhielt ich die Gewerbefreigabe seiten des Insolvenzverwalter. Mein Gewerbe wurde im Febuar 2014 von mir als Kleingewerbe umgemeldet. Und zum 01.05.2014 Abgemeldet. Nun fordert mich das Finanzamt auf die Umsatzsatzsteurevoranmeldung 4 Quartal 2014 abzugeben. Sowie die Umsatzsteuervoranmeldung 1 Quartal 2014. Ich habe dem Finanzamt mitgeteilt das das Regelinsolvenzverfahren eröffnet wurde. Seitens des Finanzamt in ich für dafür zuständig. Ich halte das für Quatsch. Den 4 Quartal bedeutet Zeitraum Oktober bis Dezember. Im Dezember wie schon geschildert wurde das Verfahren eröffnet. Meiner Meinung nach ist der Verwalter dafür zuständig. Ebenso hatte ich dem Finanzamt mitgeteilt das ich das Gewerbe als Kleinunternehmen fortführe. Deshalb halte ich ebenso die Umsatzsatzsteurevoranmeldung 1. Quartal für Quatsch. Das Finanzamt sendet mir dann ( Letzte Woche ) 2 Mal eine Schätzung ( Quartal 4 / 2013, sowie Quartal 1 2014 ) ICh habe direkt schriftlich Einspruch eingelegt und nun eine Frsit bis zum 04.09.2014 bekommen um eine Bergündung zu liefern.
Wie soll ich weiter vor gehen ? Hat Jemand Tipps.
LG Daniel
Hallo Lifesucks
Hier hab ich bei Wikipedia was gefunden. Hatte vor ca. 14 Jahren das gleiche Problem mit dem Finanzamt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Umsatzsteuer-VoranmeldungGewerbefreigabe? Bestand zuvor also auch ein Gewerbe.
Hat das Finanzamt ein Schreiben vom IV bekommen, aus dem hervorgeht, das nur ER, der IV, die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung macht?
Wenn das nicht der Fall ist, dann sind Sie in der Verantwortung.
Hat der IV Ihnen mitgeteilt, das Sie diese Anmeldung nicht machen dürfen, das sollte hilfsweise immer schriftlich erfolgen, um den Nachweis zu erbringen, auch gegenüber dem Finanzamt.
Wenn man sich beim Finanzamt nicht meldet oder deren Fristen verstreichen läst, dann versenden die Schätzungen!
Hat das Finanzamt denn die Mitteilung erhalten, das Sie ihr Gewerbe abgemeldet haben?
Die Umsatzsteuervoranmeldung für das 1. Quartal ist schon berechtigt, denn Sie schreiben weiter oben, das sie vom IV die Freigebe ihres Gewerbes erhalten haben. Daraus ist zu schließen, das Sie auch für die Voranmeldungen zuständig sind.
Nix mit Inkasso