Schönen guten Tag ,
Habe heute folgendes Schreiben vom Amtsgericht bekommen jedoch verstehe ich es nicht so :dntknw: recht:
Meine Fragen hier zu wären:
1. Was kommt nun auf mich zu ?
2. bin ich nun ( Laut Beschluß vom 25.06.2008 ) in der WVP bzw in der Restschuldbefreiung??
Oder wann komme ich dahin.
3.Muß ich das Geld an die Staatskasse zurückzahlen ?
4. Muß an diesem Termin teilnehmen ?
Wäre super wenn ihr mir damit weiter helfen könntet.
MFg Heidelberg :Oh_no: :Oh_no: :Oh_no:
Aktenzeichen
XXXXXXXXXXX
Amtsgericht xxxxxxxxx Beschluss vom 25.06.2008
in dem insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn XXXXXXXX XXXXXXXXX
1. Der Schlussverteilung wird zugestimmt (§ 196 InsO).
2. Die Prüfung der eventuell nachträglich eingehenden Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
3. Die Durchführung des Schlusstermins und des besonderen Prüfungstermins im schriftlichen Verfahren wird angeordnet (§§ 5 Abs. 2, 197 Abs. 1, 177 Abs. 1 InsO).
4. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht und der Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der
02.09.2008
Bis zu diesem Stichtag
- erhalten die Beteiligten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zu Schlussrechnung und Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen; die Unterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
- erhalten die Beteiligten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zu dem Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung; falls deren Versagung beantragt wird, sind bis zu diesem Stichtag die Versagungsgründe glaubhaft zu machen (§§ 289, 290 InsO).
- erhalten die Beteiligten Gelegenheit zur Beauftragung der Treuhänderin mit der Überwachung des Schuldners im Verfahren zur Restschuldbefreiung (§ 292 Abs. 2 InsO).
- erhalten die Beteiligten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zur Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse.
- muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach einem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird
Die Vergütung und die Auslagen der Treuhänderin XXXXXXX XXXXXXXXX
Werden antragsgemäß wie folgt festgesetzt
Vergütung XXX€
Auslagen XX €
--------------------------------
Zwischensumme XXX€
19% Umsatzsteuer XXX€
________________________
Endbetrag XXX,XX€
Der Betrag wird aus der Staatskasse angewiesen werden.
Gez:
XXXXXXXX
Rechtspfleger[/b]