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Autor Thema: Schufaeintrag Bürgin/Regelinsolvenz  (Gelesen 4174 mal)

Andrea2008

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Schufaeintrag Bürgin/Regelinsolvenz
« am: 23. September 2008, 09:18:50 »

Hallo!

Meine Schwester war im Darlehnsvertrag als Bürgin eingetragen. Sie wurde natürlich von den Anwälten der zuständigen Autobank angeschrieben bezüglich der noch ausstehenden Forderung, nachdem der IV die Verwertung vorgenommen hatte.  Meine Schwester konnte die Forderung nicht auf einmal begleichen. Somit hat sie dem Anwalt eine Ratenzahlung vorgeschlagen. Darauf wurde eingegangen. Jedoch wurde der Schufa-Eintrag nicht herausgenommen, trotzdem in dem Anwaltsschreiben vermerkt war, dass der Schufa-Eintrag verschwindet, wenn die Forderung beglichen wird.
Meine Schwester hat bereits dreimal schriflich den Anwalt gebeten, den Eintrag herausnehmen zu lassen und auch Kontakt mit der Bank, über die das KFZ finanziert wurde aufgenommen. Keine Resonanz. Ihre Hausbank macht ihr die Hölle heiß wegen dem Schufa-Eintrag! (Nach 30 Jahren Treue und keinerlei Schwierigkeiten in den ganzen Jahren wird sie jetzt von der Hausbank behandelt wie eine Betrügerin!).

Was kann sie tun, um den Eintrag loszuwerde?

Viele Grüße und danke vielmals für eine Antwort!
Andrea
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MissTraut

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Re: Schufaeintrag Bürgin/Regelinsolvenz
« Antwort #1 am: 23. September 2008, 18:17:11 »

Hallo Andrea,

der Schufa-Eintrag wird natürlich danns als erledigt gemeldet wenn die Forderung beglichen ist. Da eine Ratenzahlung vereinbart wurde gehe ich mal davon aus, dass diese noch nicht vollständig geschehen ist.

Es gibt wenige Aussnahmen wo ein negativer Schufa-Eintrag gelöscht werden kann, dies ist aufgrund der von Dir geschilderten Situation nicht gegeben.

Ich gehe mal davon aus, dass Deine Schwester der Hausbank bereits mitgeteilt hat, wie es zu diesem Eintrag gekommen ist. Möglich wäre auch, eine schriftliche Eingabe an den Vorstand/Direktor mit der Schilderung des Problems und das man dieses letztlich durch die vereinbarte Ratenzahlung bereits angegangen ist.

LG
MissTraut

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Andrea2008

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Re: Schufaeintrag Bürgin/Regelinsolvenz
« Antwort #2 am: 23. September 2008, 18:47:25 »

Hallo Miss Traut!

Danke schön für die Antwort.
Meinst Du den Vorstand/Direktor der Hausbank?

Problem ist wohl auch, dass die von der Hausbank nicht wissen, wer die Raten bezahlt. Jedenfalls ist es nicht die Bürgin. Es ist jemand anderes, der ie Zahlungen leistet.

Viele Grüße
Andrea
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MissTraut

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Re: Schufaeintrag Bürgin/Regelinsolvenz
« Antwort #3 am: 23. September 2008, 19:37:12 »

Hallo, woher wußte ich das nur ... natürlich meine ich den Vorstand/Direktor der Hausbank Deiner Schwester.

Soll ich mal raten wer die Raten zahlt aus der Bürgschaft ? Möglicherweise der sich in Insolvenz befindende Darlehensnehmer?

Kann ja sein, dass Deine Schwester dies im Innenverhältnis mit diesem so geregelt hat. Letztlich ist es aber für die Hausbank Deiner Schwester unerheblich, ob sie die Raten direkt zahlt oder diese ggfs. von einer 3. Person geleistet werden.

Warum beschwert sich die Hausbank ? Wegen der Bürgschaft selbst  oder gibt es deswegen einen Negativ-Eintrag in der Schufa ?

LG
MissTraut
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paps

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Re: Schufaeintrag Bürgin/Regelinsolvenz
« Antwort #4 am: 23. September 2008, 21:02:13 »

Liebe Miss.
Guckst du hier:
Hallo Thofa!
Hier nochmal der Sachverhalt:
Ich befinde mich seit 7/2007 in der Regelinsolvenz.
Der TH hat das KFZ verwertet, die Bank bzw. RA hat Restforderung gestellt. Die Bürgin erhielt den Mahnbescheid. Wir vereinbarten schriftlich im Namen der Bürgin mit dem zuständigen RA monatliche Ratenzahlungen. Die Bürgin möchten wir damit nicht belasten, mein Ehemann würde die Zahlungen übernehmen. Nun stellt sich mir die Frage, welche Möglichkeiten es gibt, die Raten zu überweisen, ohne an die Bürgin herantreten zu müssen. Können wir Bareinzahlungen auf das Konto des Gläubigers vornehmen? Wieso kann mein Mann die Überweisungen nicht tätigen? Ich bin doch eigentlich diejenige, die keine Gläubiger bevorzugen darf.

Übrigens: DANKE Misstraut für die Ratschläge! :-))

Viele Grüße
Andrea

 
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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ThoFa

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Re: Schufaeintrag Bürgin/Regelinsolvenz
« Antwort #5 am: 24. September 2008, 14:11:33 »

Hallo,

hat Ihre Schwester einen Kredit oder sonstige Verpflichtungen am laufen ?

MfG

ThoFa
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Andrea2008

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Re: Schufaeintrag Bürgin/Regelinsolvenz
« Antwort #6 am: 25. September 2008, 16:58:42 »

Hallo Miss Traut und ThoFa!
Danke schön für das Feedback.
Es handelt sich um einen negativen Eintrag in der Schufa.
Meine Schwester hat einen Kleinkredit am laufen.

Viele Grüße
Andrea

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ThoFa

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Re: Schufaeintrag Bürgin/Regelinsolvenz
« Antwort #7 am: 26. September 2008, 08:56:11 »

Hallo,

hm das ist ungünstig. Wenn da nichts wäre, hätte Sie die Bank wechseln können und gut.

Auch wenn es Ihnen nichts nutzt, so ist Ihr Fall ein schönes Beispiel für die Grenzen eines Forums. Sie haben damals nur die Frage gestellt, ob Ihr Mann die Raten zahlen kann. Das kann er grundsätzlich. Aber mit Ziehung der Bürgschaft ist ein neues Problem entstanden, was in einer persönlichen Beratung schon lange thematisiert gewesen wäre.

Wie schon geschrieben, ein Anrecht auf Löschung (bzw. einen Erledigungsvermerk) hat man erst mit Ausglich der Forderung.

Ich frage  mich gerade, wie denn dieser Schufa-Eintrag überhaupt aussieht ? Können Sie den mal per PN zusenden ?

MfG

ThoFa
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Andrea2008

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Re: Schufaeintrag Bürgin/Regelinsolvenz
« Antwort #8 am: 26. September 2008, 19:55:29 »

Hallo Thofa!
Meine Schwester hat nur die Aussage von der Hausbank, dass es sich um einen negativen Schufaeintrag handelt. Es besteht ja die
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Andrea2008

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Re: Schufaeintrag Bürgin/Regelinsolvenz
« Antwort #9 am: 26. September 2008, 20:04:08 »

Hallo ThoFa!
Meine Schwester hat nur die Aussage von der Hausbank, dass es sich um einen negativen Eintrag bei der Schufa handelt. Aber es besteht ja die Möglichkeit, sich eine Kopie des Eintrags zukommen zu lassen - gegen Gebühr nehme ich an. Das wird sie sicherlich tun. Entsprechend sende ich dann die Kopie per PN zu.
Danke nochmal.
Viele Grüße
Andrea
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Andrea2008

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Re: Schufaeintrag Bürgin/Regelinsolvenz
« Antwort #10 am: 01. Dezember 2008, 14:19:34 »

Hallo Thofa!
Um nochmal darauf zurückzukommen:
Meine Schwester hat die Auskunft über die SCHUFA eingeholt.
Der negative Eintrag lautet: "Saldo tituliert" € 9.014,00 Santander Consumer....

Man sagte der Bürgin, dass dieser Eintrag erst nach 30 Jahren verjährt und sie keine Kredite mehr erhält.

Viele Grüße
Andrea
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paps

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Re: Schufaeintrag Bürgin/Regelinsolvenz
« Antwort #11 am: 01. Dezember 2008, 17:50:57 »

Die titulierte Forderung wird solange bestehen bleiben, bis sie erledigt ist.
Dann gibt es 2 Möglichkeiten.
a) der Gläubiger gibt eine Löschungsbewilligung
b) nach Ablauf von 3 Kalenderjahren zum Ende des Jahres, in dem der Erledigtvermerk der Schufa gemeldet wurde.

Die 30 Jahre beziehen sich wohl ehr auf die Verjährung eines Titels.
Theoretisch könnte dieser ewig bestehen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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