"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: SEHR dringende Anfrage mit Bitte um schnelle Hilfe / Antwort  (Gelesen 2367 mal)

geschieden1907

  • Gast

Liebe Mitglieder.
Ich bitte um Hilfe und Antwort, wenn möglich.
Mein TH hat sich bisher nicht mit mir in Verbindung gesetzt, außer das Erstgespräch in 2 Wochen. Heute bekam ich von meiner Bank eine Info, dass dort ein Schreiben des TH eingegangen ist und ich ab sofort nur noch über meinen Freibetrag in Höhe von 1416 Euro verfügen kann. Alles andere muss abgeführt werden. Ebenso habe ich die Info, dass der TH bereits meinen Arbeitgeber informiert hat und der Arbeitgeber nun nur noch das bereinigte Nettoeinkommen überweist.
Was ich nun sehe ist: ich bekomme nächste Woche mein Gehalt, was dann schon gepfändet ist und anschließend greift dann noch zusätzlich die Pfändung auf dem Konto. Von den 1416 Euro die mir dann ja noch bleiben, schaffe ich gerade mal die Miete und normale Versicherungen zu überweisen. Die Krankenkasse aber (private KV) aber würde schon gar nicht mehr funktionieren, weil das Geld gesperrt ist.
An wen muss ich mich nun also wenden (Amtsgericht oder TH???), damit ich SCHNELLSTENS eine Freigabe für einen höheren Freibetrag bekomme, damit ich nächste Woche nicht nur die Miete, sondern auch alle Versicherungen überweisen kann und ebenso noch was zu Essen kaufen kann, sprich was muss ich tun, damit mir definitiv nur der pfändbare Anteil gepfändet werden kann und nicht noch weiter darüber.
Denn ich habe keine Lust weder meine Miete noch private KV in Gefahr zu bringen um so noch mehr zu verlieren.
Mit Bitte um Antwort oder Hilfe.
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: SEHR dringende Anfrage mit Bitte um schnelle Hilfe / Antwort
« Antwort #1 am: 22. Februar 2013, 13:12:55 »


Besteht ein P-Konto?

Wenn nicht, dann hilft nur eine schriftliche Freigabe des Kontos durch den TH.


Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

geschieden1907

  • Gast
Re: SEHR dringende Anfrage mit Bitte um schnelle Hilfe / Antwort
« Antwort #2 am: 22. Februar 2013, 13:27:52 »

Ja, ich habe ein P-Konto (Gott sei Dank). Da ich ja seit 1,5 Wochen im eröffneten Insoverfahren bin, habe ich es noch dabei gelassen.
Aber auf dem P-Konto ist ja nur mein Freibetrag von 1416 Euro eingetragen. Mein Gehalt ist aber viel höher. Um in Zahlen zu sprechen: der TH wird von meinem Arbeitgeber demnach seine derzeit pfändbaren 691 Euro bekommen, den Rest vom Gehalt (ca. 2900 Euro) werde ich dann auf mein Konto überwiesen bekommen. Nun ist aber da eine Unterdeckung, also 2900 - 1416 Euro = 1484 Euro.
Also würde die Bank die 1484 Euro ebenso einbehalten und ich habe schon mal 600 Euro zu wenig um überhaupt meine Miete, alle Versicherungen, private KV usw. zu bezahlen, weil hier schon mal mtl. knapp 2000 Euro weg sind.
In genau einer Woche bekomme ich mein Gehalt und möchte die Sache bis dahin erledigt haben, dass nach der Pfändung der 691 Euro der Rest davon zu MEINER Verfügung steht und ich dann Miete, Versicherungen usw. überweisen kann, ohne dass ich mich dann um viele Tage verzögere und ich dann meine KV oder Wohnung gefährde oder oder...
Muss ich also hier zum Amtsgericht oder dem TH Feuer unter dem Hintern machen, damit er mir den Rest wieder frei gibt?
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: SEHR dringende Anfrage mit Bitte um schnelle Hilfe / Antwort
« Antwort #3 am: 22. Februar 2013, 15:01:36 »

Ist das Arbeitseinkommen des Schuldners gepfändet, wird daher auf ein Pfändungsschutzkonto des Schuldners vom Arbeitgeber monatlich nur der unpfändbare Betrag überwiesen und weicht dieser ständig in unterschiedlichem Maße von den Sockelbeträgen des § 850k Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 3 ZPO ab, kann das Vollstreckungsgericht den Freibetrag gemäß § 850k Abs. 4 ZPO durch Bezugnahme auf das vom Arbeitgeber monatlich überwiesene pfändungsfreie Arbeitseinkommen festsetzen.
 
BGH, Beschluss vom 10. 11. 2011 - VII ZB 64/10; LG Münster (Lexetius.com/2011,5881)
 
Wenn der IV/TH das Konto nicht frei gibt, hilft nur ein Antrag beim Vollstreckungsgericht gem. § 850k Abs. 4 ZPO. Im Zweifel würde ich den Antrag umgehend stellen.


Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz