danke für eure schnellen Antworten.
>> "Das ist für alle Parteien die praktikabelste Lösung. Leider im laufenden Insolvenzverfahren eine "Kann-Regelung"."
an Feuerwald: das heißt dann übersetzt, dass der Selbständige in der InsoPhase "Freiwild" ist für den IV? Alles "kann", nichts "muss"?
Beispiel: IV ist der Meinung, die Geschäftskosten sind zu hoch. Das das steuerlich (gegenüber dem Finanzamt) korrekt ist, sei eine andere Sache. Aber er will sich nicht nach den steuerlichen Gegebenheiten richten; nur seine Sichtweise zählt. Unter dem Motto: "bevor Sie zum Kunden fahren, können Sie doch auch telefonieren. Das spart Kosten." Oder "Eine Angestellte? brauchen Sie nicht, das können Sie doch auch selber machen."
Krankenkasse? Interessiert ihn nicht. Zitat: "ich überweise Ihnen doch eh' schon viel zuviel; da müssen Sie halt sparsam haushalten und die Beiträge davon zahlen."
Vorsorgeaufwendungen? Interessiert ihn nicht.
Habe nun einen Anwalt aufgesucht; der verdrehte die Augen beim Namen des IV, bestätigt die Inkompetenz und im Wesentlichen die oben genannte Auffassung (alles kann, nicht muss). Aber es gäbe da wohl keine rechtliche Handhabe. Auch könne man den IV nicht zwingen, den Schuldner von der InsoPhase in die WVP zu entlassen.
Und bis dahin ist nichts geregelt? Alles Auslegungssache? Käme auch auf das zuständige Amtgericht an, sagt der Anwalt.
Also was tun? Klagen? Von welchem Geld? Prozesskostenbeihilfe? Geht nur, wenn Aussicht auf Erfolg. Und das wiederum entscheidet das selbe Gericht, welches auch dem IV freie Hand lässt.
Ziemlich frustrierend, oder? Wie kommt man aus dieser Ecke wieder raus? Wer hat eine pfiffige Idee, noch besser passende Paragrafen, die man dem IV um die Ohren werfen kann?