Danke ThoFa und auch an Feuerwald ... Oh, schön ... das macht Hoffnung ... :gruebel: Obwohl immer der ungute Gefühl bleibt. Ich habe einen Anhänger gekauft und den brauche ich auch ein wenig "privat". Ich habe eben Bedenken ob dann Prüfungen kommen und alles nachdiskutiert wird was neu angeschafft wird und wurde.
Ja, Zahlungen nach §295(2) leiste ich konstant aus meinem Geschäftsführergehalt, welches verglichen mit meinem Einkommen vor meiner Inso und insbesondere der Wirtschaftskrise zwar nur noch ein Viertel von früher ist, aber letztendlich, so what ... :uneinsichtig:
Ich könnte zwar wieder einen solchen Auftrag erhalten, aber mit einer Vertragsdauer von nur 3 Monaten und dann unbestimmter Option auf Verängerung. Derzeit sage ich mir aber, dann lieber kleine Brötchen und eine längere Auftragsdauer, dann gibt's halt auch weniger für den Treuhänder.
Ich hoffe also weiter, dass er mich in Ruhe lässt, allerdings macht die Firma Gewinn. Ich hoffe nur inständig, dass mir dann nicht jemand mit der Argumentation, ich würde bewusst und absichtlich die Gewinne in der Firma lassen um sozusagen damit meiner Abführungspflicht nicht im vollem Umfang nachzukommen.
Meine Argumentation ist von der Seite her aufgesetzt: a) ich brauche nicht mehr zum Leben b) derzeitiges Geschäftsmotto ist eher "lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach".
Ändert sich eigentlich nach dem Regelinsolvenzverfahren in der WVP dann etwas dass dieser Kontrollwahn nachlässt?
Zum §295 Abs.2 habe ich eine recht informative Seite gefunden (hoffe, ich darf darauf verlinken?)
http://www.f-sb.de/download/grote295abs2.htmPS: hat mich riesig gefreut die Antwort. Das ist ja das Tolle an dem Forum, hier wirkliche Hilfe zu erhalten. Das ist aber nicht ein "Forum", sondern mithin auch ein fester Anker den engagierte Meschen für uns geben um diese Zeit einfach weniger sorgenvoll zu erleben. Vielen Dank!