Hallo Pauli...
leider bin ich schon von Pontius zu Pilatus bzw. habe mit Pontius und Pilatus telefoniert, aber keiner kann mir genau Auskunft geben. Die Postbank sagt, in dem Moment wo ich ein P-Konto einrichten lasse habe ich lediglich einen Betrag von 985,15 Euro pro Monat zur Verfügung. Da ich aber momentan noch 1.196,00 Euro von der ARGE bekomme da ich ja für ein halbes Jahr die komplette Miete bekomme kann also ALLES was über diesem Betrag ist gepfändet werden. Es wird KEIN Unterschied mehr gemacht ob es Sozialgeld oder sonst ein Einkommen ist. Genau das ist mein Problem. Ein weiteres Problem ist, das ich in kürze der ARGE 523 Euro zurückzahlen muss und erst mal sehen muss wie ich das mache. Ich werde auch noch Geld von meiner PKV zurückbekommen und das muss ich dann auf ein anderes Konto überweisen lassen weil sonst alles weg wäre. Ich frage mich gerade ob es besser gewesen wäre kein P-Konto einzurichten. Ich frage mich ausserdem was es mit der Pfädungstabelle auf sich hat. Für wen kommt diese überhaupt in Frage?Für mich wohl jedenfalls nicht. Ich war der Annahme das die Postbank nur den in der Pfändungstabelle entnommene bzw. errechnete Betrag abführen darf und nicht mein GESAMTES GUTHABEN. Diese Regelung mit dem Pfändungsschutz seint nur für dieses Konto zu sein.
Ich meine, was ist wenn ich demnächst arbeiten gehe, was ich hoffe, und dann angenommen einen Nettolohn von 1400 Euro hätte. Blieben mir dann ebenfalls nur 985,15 Euro zum leben? Ich verstehe das alles überhaupt nicht und könnte nur noch heulen...
Hoffe ich erreiche morgen nen Anwalt und frage den dann was ich tun kann...ich brauche doch das Geld zum leben... :heulen: