IK, Eröffnung 04.07.2013
Hallo miteinander,
mein TH möchte alles nur schriftlich haben, es sei denn, ich wünsche ein persönliches Gespräch...
So weit, so schön, bekommt er natürlich alles ganz schnell.
Aber: ich habe noch ein paar Altlasten, die lange bezahlt gewesenwären, wenn mir nicht eine Gehaltspfändung
dazwishen gekommen wäre. Ich hatte mit den Gläubigern zum größten Teil Ratenzahlung vereinbart, da ich
bestrebt war, irgendwie alle zufrieden zu stellen. Das sind auch keine großen Beträge. Allerdings ist einmal ein
Rückstand bei der GEZ dabei, ca. 300 € aktuell. Ich möchte das gerne bezahlen, kann es nur nicht in einem Betrag.
Ich hatte per mail um Stundung gebeten, abe bsher keine Antwort erhalten.
Meine Fragen jetzt an die Wissenden:
Kann man mit dem TH dealen,dass ich die GEZ noch zahle oder ist das völlig dumm?
Kann ich die Reste der kleinen Rechnungen vom pfändungsfreien Betrag zahlen oder soll ich sie lieber nachmelden?
Ich möchtekeine Fehler machen.
Außerdem bekomme ich für die Zeit vom 3.6.-3.7.13 Krankengeld. Ist das auch pfändbar?
TH will kurz die Gründe für die Schulden wissen. Ich leideschon seit langem unter schweren Depressionen und habe
wohl versucht ( so hat es dieBeraterin genannt), mir das Leben schön zu kaufen. Also Kaufzwang/Kaufsucht...
Kann ich dem TH das so sagen?
Wär nett, wenn ich ein paar Antworten bekomme, da ich in der Materie noch nicht so drin bin.
LG Katzenfrau