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Autor Thema: habe mal ne frage zum p-konto  (Gelesen 2214 mal)

elga

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habe mal ne frage zum p-konto
« am: 08. Dezember 2011, 15:48:52 »

hallo,
ich habe schon im september meinen insolvenzantrag beim amtsgericht abgegeben. einmal wurde er verworfen, weil bei einem gläubiger die rechtsform nicht richtig war und beim zweiten antrag, den ich im november abgegeben habe, wurden jetzt einzelne punkte gerügt, die ich nun korrigieren lassen muß.
ein gläubiger( eine Bank) hat nun ein vollstreckungsbescheid gegen mich erwirkt und nun habe ich natürlich angst,
dass sie mir mein konto pfänden, bevor nun endlich die iv eröffnet wird.
nun meine frage: wenn ich jetzt noch mein konto zum p-konto umwandeln lasse, kann ich das nach eröffnung der iv auch wieder zurückwandeln lassen?
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paps

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Re: habe mal ne frage zum p-konto
« Antwort #1 am: 08. Dezember 2011, 17:46:50 »

ja.

Wenn der Antrag angenommen wurde, besteht auch ein Aktenzeichen.
Dann kann nach 21InsO vorläufiger Vollstreckungsschutz beantragt werden.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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elga

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Re: habe mal ne frage zum p-konto
« Antwort #2 am: 08. Dezember 2011, 17:56:03 »



oh, das habe ich ja noch garnicht gehört. wo beantrage ich denn das?
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Feuerwald

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Re: habe mal ne frage zum p-konto
« Antwort #3 am: 09. Dezember 2011, 11:21:14 »

Dann kann nach 21InsO vorläufiger Vollstreckungsschutz beantragt werden.

- was aber nicht erfolgen muss. Mann kann das allenfalls "anregen". Wenn es zur Kontopfändung kommt, kann immer noch in ein P-Konto gewndet werden. Natürlich geht das auch jetzt schon.

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Schuldenheini

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Re: habe mal ne frage zum p-konto
« Antwort #4 am: 13. Dezember 2011, 08:58:53 »

@ Elga

Wenn Sie wissen, das eine Pfändung kommt, warum machen Sie denn nicht erst das Konto leer ?

Dann haben sie wenigstens Bares.

Ob sie einen vorläufigen Vollstreckungsschutz bekommen wissen Sie ja nicht und Banken sind auch nicht gerade die Schnellsten, bis das Konto umgewandelt ist. 
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Schuldenheini

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Re: habe mal ne frage zum p-konto
« Antwort #5 am: 13. Dezember 2011, 09:00:20 »

@ Elga

Wenn Sie wissen, das eine Pfändung kommt, warum machen Sie denn nicht erst das Konto leer ?

Dann haben sie wenigstens Bares.

Ob sie einen vorläufigen Vollstreckungsschutz bekommen wissen Sie ja nicht und Banken sind auch nicht gerade die Schnellsten, bis das Konto umgewandelt ist. 

Wenn der "PfüB" erstmal beider Bank ist, ist das Konto dicht und sie bekommen keinen Cent mehr.

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