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Autor Thema: treuhänder  (Gelesen 1712 mal)

elga

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treuhänder
« am: 14. September 2011, 13:49:27 »

hallo,
wenn ich den insolvenzantrag abgegeben habe, wie lange dauert es in der regel bis zur eröffnung?
meldet sich der th erst dann, oder schon vorher?
ich frage deshalb, weil ich gehört habe, dass der th erst mal alle lastschriften der letzten drei monate zurückruft.
 nun habe ich bei meiner bank nachgefragt und die sagten mir, lastschriften kann man bis 6wochen nach quartalsende zurückbuchen. wenn ich das richtig verstehe: quartalsende ist 30.09. also kann der th  bis zum 12. november alle lastschriften vom 3. quartal zurückbuchen?
das wäre bei mir fatal, denn es laufen telefon (2 mal handy und festnetz) und strom über lastschrift. ausserdem mein gesamter lebensmitteleinkauf. das würde ja heißen, dass ich dann gleich wieder bis zu 1000 euro neue schulden hätte und da ich ja in die insolvenz gehe, kann ich die natürlich nicht mal schnell so aufbringen.
ich muß dazu sagen, ich gehe nicht in die 0 insolvenz und werde monatlich knapp 200 euro an den th zahlen.

danke für antwort

gruß elga
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Fallera

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Re: treuhänder
« Antwort #1 am: 14. September 2011, 14:14:46 »

Erstens ist die 6 Wochenfrist der Banken ein Märchen! Lastschriften könnten theoretisch weiter zurück auch Rückgebucht werden.

Jedoch gibt es einen neue Rechtsprechnung des BGH, welche es dem TH auch untersagt einfach willkürlich Lastschriften zuurückzubuchen:

BGH, Urteil vom 23. 11. 2010 - XI ZR 370/ 08; KG Berlin
Unabhängig davon habe der Kläger (Insolvenzverwalter) den streitigen Lastschriften nicht wirksam widersprechen können. Auch dem (vorläufigen) Insolvenzverwalter stünden innerhalb eines Vertragsverhältnisses nicht mehr und keine anderen Rechte als dem Schuldner zu, so dass er nur dann Lastschriften widersprechen dürfe, wenn dazu der Schuldner dem Gläubiger gegenüber berechtigt sei. Dafür reiche die Durchführung eines Insolvenzverfahrens nicht aus.
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elga

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Re: treuhänder
« Antwort #2 am: 14. September 2011, 14:24:08 »

und halten sich die th da auch dran?
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Fallera

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Re: treuhänder
« Antwort #3 am: 14. September 2011, 14:28:02 »

Ich kenne jetzt mehrere TH´s die generell keine LA zurückbuchen lassen.

Ob sich alle daran halten? Habe leider keine Glaskugel, aber nach dem Urteil des BGH sollten
sie sich daran halten
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elga

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Re: treuhänder
« Antwort #4 am: 14. September 2011, 15:08:11 »

was ist, wenn ich noch vor abgabe des isolvenzantrages meine lastschriften bei der bank genehmigen lasse?
kann der th mir dann schwierigkeiten machen?

gruß elga
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