Guten Morgen ThoFa,
erst einmal vielen Dank für Ihre Nachricht.
Zu Ihren Fragen:
1. ich habe 2000 Insolvenzantrag gestellt, es wurde jedoch ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan beschlossen.
Beschluss AG: \"In dem Verbraucherinsolventverfahren über das Vermögen der ... wird gemäß § 308 Abs. 1 InsO festgestellt, dass der Schuldenbereinigungsplan vom 01.11.. rechtkräftig als angenommen gilt\"
2. ja, ich werde alle meine Schulden Anfang kommenden Jahres beglichen haben; ursprünglich vereinbart waren 7 (Abschluss März 2008)
Um Verkürzung der WVP wg. Konkursantrag vor 1997 hatte ich die Schuldnerberatung damals, allerdings erst nach Einreichung beim Insolvenzgericht, gebeten (hatte zu spät davon erfahren), diese sagten jedoch, sie wüssten davon nichts und dafür sei es nun ohnehin zu spät.
Im Grunde ist es auch \"egal\", da ich mich doch nun in einem außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren befinde, rein theoretisch hätten wir auch 3,4,5, 6 oder auch 10 Jahre angeben können. Angedacht war aber bei Einreichung das Inso-verfahren, damals die bekannten 7 Jahre und wurde daher auch so in meinen Entschuldungsplan übernommen, somit ist es schon ein bisschen ärgerlich. Auf der anderen Seite, habe ich auf diesem Weg alle meine Schulden beglichen, was doch auch was wert ist.
3. Welcher Schaden? ich habe vor Jahren mal etwas verbockt, was mich dazu verpflichtet, es wieder gut zu machen. Seit damals mache ich nichts anderes, als zu arbeiten, um meine Schulden zu begleichen. Ich bin allein erziehend, mein Sohn ist 13, mein Exmann zahlt für ihn keine müde Mark, ich habe eine > 40 Std.-Woche (Gott sei Dank!!!!) ... und muss dann noch meinem Treuhänder tagelang hinterherrechnen, Briefe schreiben, da er mich nicht anhört, mich mit jedem einzelnen Gläubiger selbst in Verbindung setzen, um sein Rechen-Chaos zu beseitigen?. Das kann´s nun wirklich nicht sein, dann brauche ich nämlich keinen Treuhänder, weil mein Geld alles andere ist als in treuen Händen.
Kurz: ich habe weder Lust noch Zeit in meiner \"Freizeit\" dem Treuhänder hinterher zu rechnen. Hinzu kommt, dass spätestens Anfang des kommenden Jahres, d.h. vor Ablauf der eigentlichen 7 Jahre, die Bombe hochgegangen wäre, da seine Zahlen nicht stimmten und der Schuldenbereinigungsplan somit nicht aufgegangen wäre.
Durch, wie ich bereits erwähnte:
1. falschen Umrechnung €/DM bei einem Gläubiger
2. komplett falsche Berechnung der prozentualen Verteilung bei allen Gläubigern
3. einen Gläubiger gibt es nicht mehr
4. FA ist bereits abbezahlt (durch Lohnsteuerrückerstattungen) und neue Verteilung musste vorgenommen werden
Mir liegt es sehr am Herzen, dass jeder meiner Gläubiger das bekommt, was ihm auch zusteht. Nicht der eine ein bisschen hier, der andere ein bisschen da. Stimmt, mit Abschluss des 7 Jahres, hätten wohl alle diese Zahlungen so hingenommen, sorry, ich nicht, denn ich weiß, wer was zu bekommen hat. Einer der Gläubiger wäre überzahlt gewesen, andere hätten zu wenig bekommen, ein 3. Geld, obwohl er gar nicht mehr existiert. Tut mir leid aber da überwiegt dann doch mein Gerechtigkeitssinn, als das einfach so hinzunehmen.
Sie fragen mich, welcher Schaden MIR hierbei entsteht? diese Frage höre ich nicht zum ersten Mal und kann sie bis heute nicht nachvollziehen.
Mit den besten Grüßen
Annette