Liebes Forum,
ich habe am 30.12.2010 geheiratet und ganz brav beim Finanzamt eine neue Steuerklasse beantragt. Da mein Mann seit 01.01.2011 ALG I bekommt habe ich die "gute" Steuerklasse 3 und er "nur" die 5 bekommen. Habe alles ans Lohnbüro weitergeleitet. Per Gehaltsabrechnung (Hochschule, öffentlicher Dienst) vom März 2011 hat die liebe Sachbearbeiterin (mal wieder) alle Nachzahlungen (Jan, Feb und März), die durch meine bessere Lohnsteuerklasse entstanden sind, einfach zusammengerechnet. Darauf erhöhte sich das März-Gehalt derart, dass sie meinem Insolvenzverwalter sage und schreibe 724,40 € überwiesen hat! :fuchsteufelswild:
Daraufhin habe ich hier im Forum auch gelesen, dass ja jetzt wegen der Heirat mein ALG I-Ehemann als unterhaltsberechtigte Person in der Pfändungstabelle berücksichtigt werden muss.
Das Spielchen mit dem "wir rechnen mehrere Monate zusammen und so wird die Pf.rate höher" hatte ich schon einmal durch und dank Eurer Hilfe gleich die passende rechtliche Grundlage dazu parat.
Unter Berücksichtigung meines Ehemannes wollten nun Ins.verwalter und Lohnbüro eine Kopie seines ALG I-Bescheides haben (rund 850,- € monatlich). Haben Sie auch bekommen. Jetzt schreibt mir das Lohnbüro:
Sehr geehrte Frau...,
durch die Insolvenzverwaltung haben wir erfahren, dass diese beim zuständigen Amtsgericht den Antrag auf Unberücksichtigung einer unterhaltsberechtigten Person gestellt hat.
Erst wenn uns ein entsprechender Beschluss des Gerichts vorliegt, kann die Angelegenheit abschließend bearbeitet werden.
Mit freundlichen Grüßen
xxx
Muss ich jetzt, wie beim letzten Mal, wieder 6 Monate warten, bis die sich alle ausgemehrt haben und ich die zu viel überwiesene Pf.rate zurück bekomme?

Kann ich irgendwas selbst beim Amtsgericht bewirken, dass mein Mann eine "echte unterhaltsberechtigte Person" ist? Er war bis 31.12.2010 selbständig. Da dies aber zu wenig einbrachte, hat er es nach 2 Jahren aufgegeben und wir hatten bis jetzt noch immer Rechnungen daraus zu begleichen (Kfz-Versicherung, Berufsgenossenschaft, Steuerberater etc.). Er schreibt jetzt wieder Bewerbungen und ich gleich mit, da wir beide uns bessere Verdienstchancen in Bayern/BaWü erhoffen. Ich selbst habe bis 30.09.2013 einen festen Job mit 30 Std./Woche in Berlin - aber sobald was "besseres" kommt, sind wir weg.
Gibt es einen passenden Paragrafen/Gerichtsurteile, die hierzu passen?
Tausend im voraus
beste Grüße aus der Armen-Hauptstadt
die Uschi