"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Unterhaltsberechtig  (Gelesen 1338 mal)

biker604

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 7
Unterhaltsberechtig
« am: 04. Oktober 2009, 19:30:04 »

Noch mal hallo zusammen,
Und Danke für alle Antworten die da kommen. :hi:

Wie Stellt man den Antrag bei Gericht wegem den Sohn der noch zu Hause Lebt.???
damit der Arbeitgeber nicht das ganze Geld zum Insolvenzverwalter schickt.
 Frage von Heute Mittag
So auch wegen den Überstunden die Voll Abgezogen werden ? Und nicht wie Angegeben 50 %
Gespeichert
 

rookie

  • Gast
Re: Unterhaltsberechtig
« Antwort #1 am: 05. Oktober 2009, 15:03:47 »

Sie müssen dem Arbeitgeber mitteilen, dass Sie eine unterhaltsberechtigte Person haben. Nicht beim Gericht und auch nicht beim TH. Das ist Sache des Arbeitgebers.

Falles er eigenes Einkommen hat kann der TH einen Antrag bei Gericht stellen, dass Ihr Sohn ganz oder teilweise hierbei nicht berücksichtigt wird....wie gesagt er kann..muss aber nicht

Ich würde diesbezüglich nicht zuviel beim Th rumfragen....könnte schlafende Hunde wecken  :wink:

Überstunden sind nur zu 50% pfändbar... beim Arbeitgeber reklamieren. Der ist dafür verantwortlich das alles genau berechnet wird denn der überweist auf das Verfahrenskonto beim TH.

Zuviel gezahlte Beträge an den TH muss der AG ihnen ersetzen.
« Letzte Änderung: 05. Oktober 2009, 16:55:09 von rookie »
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz