Hallo,
wir sind ja in Vorbereitung zur Verbraucherinso. Bei mir wird in diesem Monat zum Ersten mal das Gehalt gepfändet. Ein Gläubiger hat derzeit einen PfÜB bewirkt, nach Abgabe der EV. Zu Punkt eins mein Arbeitsgeber zu Punkt zwei meine Bank/Girokonto. In diesem PfÜB wurde gleich beantragt, dass mein Mann als unterhaltsberechtigte Person nicht anzurechnen ist, da er über ein eigenes Einkommen verfügt. Er wird derzeit noch nicht gepfändet, kommt aber demnächt, da er jetzt auch gerade die EV abgegeben hat. Kinder haben wir nicht.
Das ist soweit alles klar und richtig. Nun aber zu meiner Frage, mein Mann arbeitet in Schichten und verdient jeden Monat unterschiedlich. Es passiert selten, aber es kommt manchmal vor, dass er weniger als den pfändungsfreien Betrag verdient. Ist er z.B. krank oder hatte Urlaub, hat er keine steuerfreien Zuschläge und hat dann immer weniger Netto. Bsp 865 Euro oder 912 Euro netto.
Ist er dann nicht automatisch eine unterhaltsberechtigte Person, wenn ja müsste dann bei mir in so einem Monat in der Tabelle bei einer unterhaltsberechtigten Person geguckt werden und nur demnach abgeführt werden oder nur die Differenz zu 989,99 Euro (geringste Summe in der Pfändungstabelle).
Und wie mache ich das wem klar, wo kann ich das beantragen?
Wie läuft der gleiche Fall dann nach Einreichung der Insolvenz, was macht der TH in so einem Falle?
Ich habe 1375 Euro netto, es werden also derzeit von meinem Gehalt 269,40 Euro gepfändet. Hätte ich eine u.b. Person wären es nur 7,05 Euro. Da ist es schon spannend zu wissen, was in einem Monat passiert, an dem mein Mann eben nur 912 Euro verdient. Die Differenz sind ja entweder nur 77,99 Euro (989,99 - 912) oder eben 262,35 Euro (269,40 - 7,05).
Ich denke der Fall ist sehr kniffelig, weil es ja nur selten passiert und schlecht vorhersehbar ist.
Kann zu diesem Fall jemand etwas sagen?
Vielen Dank Planlos