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Autor Thema: Urlaubsgeld falsch vom AG überwiesen was nun?  (Gelesen 2524 mal)

ganga

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Urlaubsgeld falsch vom AG überwiesen was nun?
« am: 22. November 2012, 11:04:31 »

Erstmal Hallo an alle ;)
Also ich bin seit Std. am suchen finde aber leider keine passende antwort auf meiner Frage :(
Seit dem 28.11.2011 bin ich im Insolvenzverfahren, leider kenne ich mich nicht damit aus wie die meisten sicherlich.
Jetzt zu meiner frage: Ich habe vor ein paar Tagen erfahren das mir das "volle" Urlaubsgeld zu steht (solange
es im Rahmen bleibt) und 500 euro Netto von meinen Weinachtsgeld. Ich bin nochmal meine abrechnungen durchgegangen
und habe bemerkt das mein Urlaubsgeld von meinen Ag im vollen umfang in die Insolvenz mit eingegangen ist. Sprich
er hat mein Gehalt und das Urlaubsgeld zusammen gerechnet und daraus den Pfändungssatz berechnet.
Leider habe ich erst vor paar Tagen erfahren das es mir zusteht und das Gehalt habe ich am 26.06.2012 bekommen.
Meine frage ist nun kann ich das jetzt noch von mein Ag zurück vordern oder gibt es da bestimmte Fristen. Ich habe
schon mit mein Insolvenzverwalter gesprochen und er meinte nur zu mir das ich das mit mein Ag klären muss. Mein AG
ist ziemlich komisch in sachen Geld, zahlen wollen sie am liebsten nix aber wenn die mal nen Euro zu viel überweissen
stehen die gleich auf der Matte. Daher würde ich gerne vorher wissen was meine Rechte ec. sind bevor ich mich mit ihn
auseinander setze. Normal würde ich ja sagen ... drauf, da ich net so viele schulden habe und sicher bin das ich bald fertig damit bin bzw. meine Schulden bezahlt habe. Jedoch habe ich jetzt was mit der Bandscheibe bekommen und muss bald zur OP da werden mir paar hundert euro im Monat fehlen und da würde ne zurückzahlung meines Urlaubsgeld das loch etwas stopfen.
Hoffe es kann mir jemand dabei helfen da ich über so ein fall nix im Internet ec nachlesen kann bzw ich finde nix.

MFG Christian
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Der_Alte

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Re: Urlaubsgeld falsch vom AG überwiesen was nun?
« Antwort #1 am: 22. November 2012, 16:29:59 »

Das Urlaubsgeld (nicht verwechseln mit einer Ablöse für nicht genommene Urlaubstage) ist in Gänze pfändungsfrei.
Der Arbeitgeber muss die Bruttosumme des Urlaubsgelds vom Pfändungsnetto abziehen und darf erst aus dem dann verbliebenen netto die Pfändung berechnen.

Beispiel:

2500 € Bruttogehalt
600 € Urlaubsgeld

1000 € Steuern und Sozialabgaben (einschließlich der Steuern und Abgaben auf das Urlaubsgeld)

Pfändungsnetto = Brutto - Sozialabgaben = 1500 €

davon abzuziehen Urlaubageld von 600 € = neues Pfändungsnetto von 900 €

davon pfändbar: 0 €
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ganga

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Re: Urlaubsgeld falsch vom AG überwiesen was nun?
« Antwort #2 am: 22. November 2012, 16:44:37 »

Danke für deine Antwort, jetzt weiss ich schonmal wo ich dranne bin. Jetzt bleibt nur noch die Frage (die eigentlich hier nicht reinhört) ob ich das von mein Ag zurückfordern kann da die Abrechnung vom 26.06.2012 ist. Ich meine das ich mal davon was gelesen habe das der Ag 6 Monate nach der Abrechnung Geld zurück fordern kann (zb zuviel gezahltes geld) gelten die 6 Monate auch für mich? Aber finde da keine klare antwort im internet. Ich weiss jetzt schonn das es da Ärger gibt mit der Finanzabteilung da die sicher drauf rumreiten werden das ich erst jetzt komme. Aber wie gesagt ich wusste bis vor ein paar tagen nicht das es mir zusteht.

mfg Christian
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bullirider

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Re: Urlaubsgeld falsch vom AG überwiesen was nun?
« Antwort #3 am: 22. November 2012, 19:38:20 »

Hallo Ganga,
Bei mir wurden zwei Jahre die Überstunden voll mit angerechnet und ich habe den zuviel angerechneten Betrag von meinem AG erstattet bekommen. Dieser fordert jetzt beim steuerberater diesen Betrag ein. Es handelt sich um fast 3000 Euro. Beim IV hatten die zwei versucht den Betrag zu bekommen, aber der rückt nichts mehr raus.
Also fordere ein, was Dir zusteht.
Grüße von Garry
Noch 4 Wochen bis zum Ende
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Der_Alte

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Re: Urlaubsgeld falsch vom AG überwiesen was nun?
« Antwort #4 am: 22. November 2012, 20:33:56 »

Gehaltsansprüche dürften wie fast alles nach drei Jahren verjähren, also ist noch ausreichend Frist, die Korrektur für Juni 2012 zu fordern.
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ganga

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Re: Urlaubsgeld falsch vom AG überwiesen was nun?
« Antwort #5 am: 23. November 2012, 08:01:26 »

Herzlichen Dank für die Invormativen Antworten. Jetzt weiss ich genau wo meine rechte sind und was ich verlangen kann. Werde gleich um 9 bei mein Ag anrufen und mein recht einfordern. Bin mir sicher das die sich sträuben aber da werden die nicht drum rum kommen.
Nochmal herzlichen Dank ihr habt mir echt weiter geholfen.

Mfg chistian
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Insokalle

Re: Urlaubsgeld falsch vom AG überwiesen was nun?
« Antwort #6 am: 23. November 2012, 11:25:25 »

Gehaltsansprüche dürften wie fast alles nach drei Jahren verjähren, also ist noch ausreichend Frist, die Korrektur für Juni 2012 zu fordern.

Grundsätzlich ja, aber tarifvertraglich und/oder arbeitsvertraglich kann es andere, viel kürzere Ausschlussfristen geben.

Die angedeutete Frage finde ich auch interessant: Gelten diese Fristen auch für den Arbeitgeber, wenn er den zuviel gezahlten Teil von TH wiederhaben will?
« Letzte Änderung: 23. November 2012, 11:27:41 von Insokalle »
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