Bin dabei , den Verbraucherinsolvenzantrag selbst auszufüllen .
Bekomme Probleme bei Ergänzungsblatt 5 G.
Bitte um Eure Hilfe .
Glückwunsch.

Also mein Tipp: Die Formulare sind eine Orientierung aber müssen nicht zwingend für einen Insolvenzantrag verwendet werden. Zur Vereinfachung sollte man die Formulare aber verwenden. Ich würde in diesem Fall einfach eine Kopie der letzten Lohnabrechung als Anlage zu Ergänzungsblatt 5G verwenden, auf diese Anlage verweisen (Anlagen durchnummerieren).
Ein Insolvenzantrag muss im Wesentlichen erkennen lassen a) ob ein Insolvenzgrund gegeben ist und b) ob eine Stundung der Verfahrenskosten notwendig ist, diese also nicht aus dem Vermögen des Schuldners erbracht werden können.
Im Prinzip interessiert das Gericht hier der verfügbare (regelmäßige) Nettolohn, der aufgrund der Abtretung der Pfändung unterworfen wird für die Dauer von 6 Jahren aber Insolvenzeröffnung.
Wichtig in diesem Zusammenhang wäre auch anzugeben, ob Du bereits vorher schon eine Lohn- oder Gehaltsabtretung mit einer Bank, einer Versicherung, einer Leasingfirma oder wem auch immer vereinbart hast. Das ist oft nicht einfach zu beantworten wenn man die entsprechenden Unterlagen nicht mehr hat und Sinn macht es auch nur hier in den Formularen etwas anzugeben, wenn man es konkret benennen kann, also welcher Gläubiger mit welcher Forderung hier abgesichert ist.
Häufig wird in Arbeitsverträgen auch die Abtretung von Lohn-und Gehaltsforderungen gegenüber Dritten ausgeschlossen, in diesem Fall wäre die Abtretung nicht so wichtig da sie damit unwirksam ist. Auf der anderen Seite könnte es aber sein, dass Du die Arbeitsstelle womöglich wechselst oder wechseln mußt und in einem neu abgeschlossenen Arbeitsvertrag eine solche Klausel nicht enthalten ist. Daher besser nochmal grübeln und möglichst angeben wenn Unterlagen vorhanden sind. Die Abtretung wärend der Insolvenz läßt sich übrigens arbeitsvertraglich nicht abbedingen.
Im Zweifel würde ich dazu raten im Formular nein anzukreuzen wenn Dir nichts diesbezüglich bewußt ist, ich persönlich habe an kritischen Stellen wo man nur ja oder nein ankreuzen kann aber im Grund auch ein vielleicht möglich wäre folgenden Zusatz angegeben "Angabe nach bestem Wissen und Gewissen". Dazu hat mir damals mein beratender Anwalt geraten in Punkten wo ich mir nicht wirklich sicher war. Wurde vom Insolvenzgericht auch so akzeptiert.
Gerne vergessen werden in Insolvenzanträgen Mietkautionen als Forderung gegenüber dem Vermieter.