Hallo gute Leute :hi:
Nach zehn Monaten melde mich wider mit dem Erbrecht Problem .
Nach dem wir im Februar 2011 über die Frage des Gerichtes , über Einbringlichkeit
der Erbschaft aus Polen , geschrieben haben ,
Habe Folgendes dem Gericht mitgeteilt :
„ Aus meiner Sicht und nach meinem aktuellem Wissensstand , kann diese angegebene ca. XXX €
nicht von Insolvenzgericht eingezogen werden , und das begründe ich wie Folgt .
Wie im Ergänzungsblatt 5 C ( Verbr.Inso.Antrag ) angegeben , die Aufteilung der Erbschaft
in der Familie , ist nicht gewünscht , und auch nicht beantragt .
Alles Andere würde Unfrieden in die Familie bringen .
Deswegen möchte ich auch meine Rechte dazu nicht geltend machen und denke , dass es auch keine rechtliche Verpflichtung dazu besteht .
Entsprähende Bargeld als Ersatz , steht auch nicht zur Verfügung .
Rechtliche Quellen , Die bei der Entscheidung behilflich waren :
( § 83 InsO ) , ( § 852 ZPO ) , ( BGH , 25.06.2009 - IX ZB 196/08 ) .“
Danach habe den Gerichtsbeschluss zugeschickt bekommen , über Kostenstundung des Inao.Verfahr.
mit Begründung dass mein Vermögen nicht ausreicht , um das Verfahren zu bezahlen .
Damit war das Problem mit Erbrecht für mich abgeschlossen , weil das Gericht auch anerkannt
hat , das diese Erbrecht Anschpruch nicht eingezogen werden kann .
Aber nach dem mein Insolvenzvervahren im März 2011 eröffnet wurde ( in dem mich bis heute
befinde ) , wurde TH bestellt und will diese Erbe in die Insollvenzmasse einziehen , und wollte
nähere Informationen darüber ( Adresse diese Immobile , Grundbuch Nr . usw. )
Das alles habe noch im Mai 2011 mitgeteilt , und dazu noch geschrieben dass denke diese
Immobile darf nicht verwertet werden , weil es ist noch nicht mein Vermögen , sondern
nichtanerkante Erbrecht Anspruch , und zur diese Anerkennung laut geltende Recht kann ich nicht
gezwungen werden .Und habe begründet genauso , wie oben für Gericht .
Damit ist TH nicht einverstanden , weil ich diese Woche Einladung vom Gericht aus Polen
bekommen habe , dass ich persönlich erscheinen soll wegen Anerkennung und Aufteilung der Erbe.
Beantragt hat das mein TH über Polnische Anwaltsbüro .
Deswegen verstehe das nicht , wie sowas möglich ist , wen geltendes Recht was anderes sagt ,
und auch Insollwenzgericht dieses Erbe nicht einziehen konnte und Kostenstundung beschlossen hat .
Was denkt Ihr darüber ??????????????
Gruss , und Gottes Segen wünscht Euch
Christ