Hallo ich habe da mal eine Frage. Mein Freund ist Vater einer 10 jährigen Tochter. Aufgrund seiner finaziellen Situation wurde eine Unterhaltsabänderungsklage seinerseits betrieben. Er verdient nur 950,00 Euro Netto abzüglich 100,00 Euro monatliche Fahrkosten so das nur 850 euro zum leben verbleiben. Vor dem Gericht ist es zu einem Vergleich gekommen so das er nun nur noch 100,00 Euro Unterhalt monatlich schuldet als Agumentaion für den Vergleich wurde vom Richter angegebend das er einen finaziellen Vorteil dadurch erzielt das er mit mir zusammen leben. Also weniger Mietkosten ect. das lässt sich für mich so weit auch noch nachvollziehen. 400,00 Euro Job wurde ausgeschlossen aufgrund 60 Km Enfernung zur Arbeit und die Chance seine Tochter noch sehen zu dürfen. Bewerbungsanszahl wurde akzeptiert vom Gericht, 20 waren es ca. monatlich neben der Vollzeitbeschäftigung. Nun flattert gestern der schöne Vergleich in unseren Briefkasten auf dem steht:
Grundlage des vorstehenden Vergleichs war die Annahme, das der Antragsteller, der gemäß § 1603 Abs. 2 gesteigert erwerbspflichtig ist, ein fiktives Einkommen von ca. 100,00 Euro erzielen könne. Die Parteien behalten sich beide vor, diesen Vergleich bei Änderung der wirtschaftlichen Verhältnise abzuändern.
Nun hat der Richter scheinbar meinen Freund der sich seit September 2009 doch einfiktives Einkommen angerechnet. Die Kindesmutter ist Gläubiger im Insolvenzverfahren kann diese aufgrund dessen weil mein Freund ein fiktives Einkommen angerechnet bekommen hat die Restschuldversagung beantragen so nach dem Motto er bemühe sich nicht genug in der Insolvenz??? Ich meine ich verstehe das alles auch nicht erst sagt der Richter was anderes und dann kommt so ein Beschluss. Und Bewerbungen ohne Ende können wir dem Insogericht im Notfall nachweisen. Was meint ihr???
Vielen Dank